Alle Arbeitnehmer und Angestellten, die mit ihrem Jahresbruttoverdienst kontinuierlich die letzten drei Jahre über der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze, (2019 beträgt sie 60.750€ jährlich) sind Freiwillig in der GKV Krankenversichert und haben das Recht in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit ohne die drei Jahres Regelung in die PKV zu wechseln.
Fragen Sie sich auch, ob Sie die beste Krankenversicherung gewählt haben? Haben Sie die Kasse mit den besten Leistungen, dem besten Service und dem besten Preis- Leistungsverhältnis? Die private Krankenversicherung bietet ein vielfältiges Leistungsangebot. Mit einem Vergleichsrechner verlieren Sie nicht den Überblick. Ein Vergleichsrechner erleichtert Ihnen die Suche, selbstverständlich völlig kostenlos. | jetzt Krankenversicherung vergleichen
Wer als Kassenpatient seine Basisversorgung mit zusätzlichen Leistungen verbessern, oder auch bestimmte Zuzahlungen verringern möchte, der kann freiwillig eine Krankenzusatzversicherung abschließen und sich damit eine ähnlich hohe Absicherung wie ein Privatpatient sichern. Der Versicherungsbeitrag wird nach den gleichen Kriterien (Eintrittsalter, Geschlecht, gewünschte Leistungen, gesundheitliche Probleme) wie bei jeder anderen PKV erhoben.
Möchten Sie auch eine medizinisch, erstklassige Behandlung? Möchten Sie im Krankenhaus im Einbettzimmer vom Chef-Arzt behandelt werden? Sind Sie mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht vollständig zufrieden? Dann schließen Sie eine private Krankenzusatzversicherung ab. Vergleichen Sie noch heute und finden die günstigsten Anbieter mit den besten Leistungen. | jetzt Krankenversicherung vergleichen
In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen versichert, die im Sozialgesetzbuch V vom Gesetzgeber festgelegt sind. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem Bruttoeinkommen und ist bei der so genannten Beitragsbemessungsgrenze (2019 sind es 54.450 €) gedeckelt. Der Beitragssatz ist bei allen GKV gleich, wobei die Kassen darüber hinaus Zusatzbeiträge erheben können. Da in Deutschland die Krankenversicherungspflicht besteht, ist es sinnvoll die verschiedenen Krankenkassen miteinander zu vergleichen. Jede Kasse bietet andere Leistungen. Die Beiträge sind zwar einheitlich, einige Kassen erheben aber einen Zusatzbeitrag. Deshalb lohnt sich ein Vergleich. | jetzt Krankenversicherung vergleichen
Der Leistungskatalog der GKV beinhaltet bei der Zahnversorgung nur Grundsicherung, entsprechend des Sozialgesetzbuches V, mit oft sehr hohen Zuzahlungen. Hochwertiger Zahnersatz, wie Implantate, oder Keramikkronen, der eigentlich für viele Bürger im höherem Alter notwendig ist, muss bis auf den geringen Festzuschuss generell selbst bezahlt werden. Es sei denn, es besteht eine Zahnzusatzversicherung, die die Kosten übernimmt. Waren Sie auch schon beim Zahnarzt und haben zu hören bekommen, dass Sie eine Krone benötigen? Dann haben Sie auch schon die Erfahrung gemacht, wie viel man aus eigener Tasche zahlen muss und der Eigenanteil für Zahnbehandlungen und Zahnersatz steigt ständig. Darum empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung. | jetzt Krankenversicherung vergleichen
Sie wollen ins Ausland verreisen und haben keine Auslandskrankenversicherung? Sie fragen sich, wozu Sie überhaupt eine Auslandskrankenversicherung benötigen, denn schließlich zahlt doch die gesetzliche oder Krankenkasse? Teilweise stimmt das, allerdings zahlt sie nur in Ländern der EU bzw. in den europäischen Staaten, die ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet haben. Die Türkei zählt beispielsweise nicht dazu. Sie reisen nun in ein Land außerhalb der EU? Dann machen Sie den Vergleich und schließen eine Auslandskrankenversicherung ab.
Auch wenn Sie in ein Mietgliedstaat der EU reisen, deckt die heimische Krankenversicherung nur die notwendigste Versorgung ab. Zudem können im EU-Ausland zusätzliche Kosten bei der Behandlung entstehen, da Urlauber aus dem Ausland häufig mit einem höheren Kostensatz rechnen müssen. Möchte man eine bessere Behandlung, die über die übliche Standardbehandlung hinausreicht, sollte man sich für eine Auslandskrankenversicherung entscheiden. Für nur wenige Euro sind Sie rundum abgesichert.
Sollten man in Deutschland privat versichert sein, so übernimmt der Versicherer im Ausland die Kosten, die er auch in Deutschland übernehmen würde. Aber bei solchen Vollversicherung ist so manches nicht enthalten, wie beispielsweise ein medizinisch notwendiger oder sinnvoller Rücktransport nach Deutschland, Rettungs- und Bergungskosten (nur eingeschränkt) oder Rooming In (Begleitung und Unterbringung im Falle eines Krankenhausaufenthaltes des Kindes). Hier bietet es sich ebenfalls an, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung zu vergleichen und abzuschließen. | zum Altersvorsorge Vergleich