Der Wechsel einer KFZ-Versicherung kann lohnend sein, da Neukunden bei vielen Anbietern günstigere Konditionen bekommen, als bereits bestehende Kunden. Vor dem Wechsel der KFZ-Versicherung sollte man sich umfassend informieren und die einzelnen Anbieter vergleichen, denn die Tarife variieren zum Teil stark.
Der Wechsel der KFZ-Versicherung ist grundsätzlich zum Stichtag 30.11. eines Jahres möglich. Ein Sonderfall liegt vor, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, in diesem Fall haben Kunden ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Wird ein neues Fahrzeug angeschafft, endet der bestehende Versicherungsvertrag automatisch. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist in diesem Fall ohne Kündigung möglich. | Jetzt vergleichen
Meldet man sein Auto bei der Zulassungsstelle an, ist das Auto ab diesem Tag versichert. Voraussetzung ist das Vorliegen einer gültigen KFZ-Haftpflichtversicherung. Ist das Fahrzeug über eine Teilkasko- beziehungsweise eine Vollkaskoversicherung versichert, beginnt der Versicherungsschutz in der Regel mit Zahlung der ersten Prämie. | Jetzt vergleichen
Die KFZ Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, jeder Fahrzeughalter benötigt diese Versicherung, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Bei Anmeldung eines Fahrzeuges muss bereits der Nachweis der bestehenden Versicherung vorgelegt werden. | Jetzt vergleichen
Fahranfänger werden grundsätzlich in die höchste Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Dies ist die Klasse SF 0, was 100 − 240 Prozent entspricht. Da die Beiträge in dieser Klasse sehr hoch sind, nutzen viele Fahranfänger die Möglichkeit, das Auto als Zweitwagen der Eltern anzumelden.
Der Zweitwagen wird über einen erfahrenen Fahrer und somit in einer günstigen Schadenfreiheitsklasse versichert. Die Versicherungsbeiträge können besonders niedrig gehalten werden, indem der Zweitwagen in der gleichen SFK versichert wird.
Ein Sonderfall besteht, wenn man bei der ersten Anmeldung des eigenen Autos bereits drei Jahre einen Führerschein besitzt. Da die Versicherungen in diesem Fall eine gewisse Fahrpraxis voraussetzen, werden diese Kunden dann ebenfalls in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft, was 100 Prozent und mehr entspricht. In der SFK M (Malusklasse), wird der Fahranfänger zurückgestuft, wenn er durch Eigenverschulden einen Unfall verursacht hat. Auch in dieser SFK muss mit hohen Beitragszahlungen gerechnet werden.
Grund für die hohe Einstufung bei Fahranfängern ist, dass diese laut Statistik deutlich häufiger in Unfälle verwickelt sind, für die Versicherungen stellt dies ein erhöhtes Risiko dar. | Jetzt vergleichen
Die Grüne Karte, offiziell bezeichnet als "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr" (IVK), dient als Nachweis des Kfz-Versicherungsschutzes, bei Auslandsreisen mit dem eigenen Fahrzeug. In den meisten europäischen Ländern muss man sie mittlerweile nicht mehr mitführen. Für eine Reise nach Italien wird derzeit noch die Mitführung der grünen Karte empfohlen. Zwingend erforderlich ist die Grüne Karte bei einer Reise in die Länder Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Ukraine und Weißrussland.
Doch auch bei einem Urlaub in allen anderen europäischen Ländern ist es sinnvoll, die Grüne Karte bei sich zu haben. Erhältlich ist das Dokument bei der Versicherungsgesellschaft, bei welcher das Fahrzeug versichert ist. Die Karte kann hier kostenlos beantragt werden. | Jetzt vergleichen
Da die Schadenfreiheitsklasse nicht fahrzeug- sondern personenabhängig ist, ist es meist problemlos möglich diese zu übertragen. Nicht der Rabatt wird jedoch übertragen, sondern die Schadensfreiheitsklasse. Eine Übertragung der schadenfreien Zeit ist nur möglich, wenn der Empfänger diese auch hätte erfahren können.
Hat beispielsweise der Überträger die Klasse 16, was 16 unfallfreien Jahren entspricht, der Empfänger aber gerade einmal 10 Jahre seinen Führerschein, kann diesem nur die SF-Klasse 10 übertragen werden. Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist bei Ehepartnern und Kindern meist problemlos möglich. Dabei verliert der Abgebende den Schadenfreiheitsrabatt endgültig. Auch wer viele Jahre einen Dienstwagen gefahren hat, kann anschließend den Schadensfreiheitsrabatt für sein Privatauto nutzen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. | Jetzt vergleichen
Nach einer Schadenmeldung oder einem Unfall, steigt im Allgemeinen der Beitrag zur KFZ-Versicherung, sofern die Autoversicherung diesen reguliert hat. So wird man in der Schadenfreiheitsklasse runter gestuft und Rabatte werden gestrichen. Bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung fällt die Abstufung nach einem Unfall meist geringer aus, als bei einer Vollkaskoversicherung. Günstigere Autoversicherungen stufen in der Regel schneller runter, daher sollt nicht ausschließlich auf die Beiträge, sondern auch auf die Konditionen geachtet werden. Nach abgeschlossener Schadenregulierung oder Beitragserhöhung ist eine außerordentliche Kündigung möglich. | Jetzt vergleichen
Kein Versicherungsnehmer wünscht sich, dass ein Schadensfall eintritt. Kommt es dann doch zu einem Unfall, sind einige grundlegende Dinge zu beachten. Der Schaden muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, an die Versicherung gemeldet werden. Ist die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt, ist auch eine eventuell vorhandene Rechtsschutzversicherung zu informieren. Die Schuldfrage wird dann von der Versicherung geklärt. Vermeiden sollte man unbedingt, am Unfallort ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben.
Weigert sich der Unfallgegner, seine Versicherung zu informieren, gibt es den so genannten Zentralruf der Autoversicherer. Wählt man diese Nummer, kann man sofort bei der gegnerischen Versicherung seine Ansprüche geltend machen. | Jetzt vergleichen
Eine Rückstufung ist sehr ärgerlich, die mühselig aufgebauten unfallfreien Jahre wären dann zumindest teilweise zunichte gemacht und eine Beitragserhöhung die Folge. Doch eine Rückstufung kann man unter Umständen verhindern.
Rückkauf des Schadens: Nach einer Schadensregulierung durch die Versicherung erhält man in der Regel einen Bescheid über die Höhe der geleisteten Zahlung. Wird diese vom Kunden innerhalb von sechs Monaten zurückgezahlt, wird der persönliche Schadenfreiheitsrabatt nicht angerührt und man behält den bisherigen günstigen Beitrag. Dies lohnt sich vor allem bei kleineren Beträgen.
Rabattretter: Der kostenlose Rabattretter sorgt im Falle eines gemeldeten Schadens dafür, dass der Beitragssatz gleich bleibt, auch wenn es zu einer Rückstufung in der SFK gekommen ist. Meist gilt dieser Rabattretter aber nur für Fahrer, mit einer hohen SFK von 25 oder mehr.
Rabattschutz: Der Rabattschutz wird als kostenpflichtige Zusatzleistung von einigen Versicherern angeboten. Trotz Schadensmeldung erfolgt mit einem Rabattschutz keine Rückstufung in der SFK. Dabei ist es wichtig, dass der Rabattschutz zum Zeitpunkt des Schadens bereits besteht. | Jetzt vergleichen
Die KFZ-Versicherung ist ein Vertrag, der in der Regel für ein Jahr gilt und bei nicht fristgemäßer Kündigung stillschweigend weiterläuft. Eine Kündigung des bestehenden Vertrages ist zum Jahresende möglich, die Kündigung sollte spätestens zum 30.11. eines Jahres erfolgen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht zudem bei einem Fahrzeugwechsel, einer Beitragserhöhung oder einem reguliertem Schaden. | Jetzt vergleichen
Was muss ich beim Wechsel meiner Kfz-Versicherung beachten?
Ab wann habe ich Versicherungsschutz?
Brauche ich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Ich bin Fahranfänger, in welche Schadensfreiheitsklasse werde ich eingestuft?
Wofür brauche ich die Grüne Karte?
Wie kann man einen Schadensfreiheitsrabatt übertragen?
Steigt mein Beitrag nach einem Unfall?
Was sollte ich im Schadensfall beachten?
Kann ich eine Rückstufung im Schadensfall verhindern?
Wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
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