Prämie ist ein anderes Wort für den Beitrag welchen der Versicherungsnehmer an die Versicherung zu entrichten hat. Diese ist von verschiedenen Faktoren abhängig. | Jetzt vergleichen
Der so genannte Rabattretter ist eine Klausel im Versicherungsvertrag. Normalerweise wird ein Versicherungsnehmer nach jedem Unfall um mindestens eine Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft, somit steigt auch der Beitrag zur KFZ Versicherung. Mithilfe des Rabattretters ist es möglich, trotz eines Unfalls in der jeweiligen Schadensfreiheitsklasse zu bleiben und nicht zurückgestuft zu werden.
Unter Rabattübertragung versteht man die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes auf eine dritte Person. Dies ist bei nahezu allen Versicherungen möglich, vorausgesetzt die dritte Person steht in einem Verwandtschaftsverhältnis zum Versicherungsnehmer. Dies kann der Ehepartner ebenso sein wie die Kinder. Die schadenfreien Jahre des Versicherungsnehmers müssen zu diesem Zweck schriftlich an die dritte Person weitergegeben werden, eine Rückübertragung wiederum ist nicht möglich.
Die Versicherungsprämie lässt sich so mit dem Schadenfreiheitsrabatt in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung deutlich senken. Es sollte im Vorwege geprüft werden, ob sich das Übertragen der SF- Klasse lohnt, denn Fahranfänger können nur begrenzt schadenfreie Jahre anrechnen lassen. | Jetzt vergleichen
Die so genannte Schadenfreiheitsklasse wird nach der Anzahl der Jahre bestimmt, welche der Versicherungsnehmer unfallfrei fährt. Für Kfz-Versicherung (Haftpflicht und Vollkasko) gibt es derzeit etwa 35 verschiedene Schadenfreiheitsklassen. Gesondert behandelt bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen werden Fahranfänger sowie Zweitwagenbesitzer.
Bestimmte Fahrzeuge werden nur in einer bestimmten Jahreszeit genutzt. Dazu gehören etwa Cabrios, Oldtimer oder so genannte Kräder (Kurzform für Kraftrad) diese werden von ihren Haltern oft nur für die Sommermonate angemeldet. In diesem Fall wird ein Versicherungsvertrag mit Saisonkennzeichen vereinbart, auf der Deckungskarte wird dann die Dauer der Saison vermerkt.
Ebenso wird auf dem Kennzeichen die Dauer der Saison hinterlegt. Natürlich bezahlt man Beiträge nur für die Dauer der Saison, wobei zu beachten ist, dass einige Versicherungsgesellschaften einen Zuschlag für Saisonkennzeichenverträge erheben. | Jetzt vergleichen
Im Rahmen einer KFZ Versicherung bieten viele Versicherer (in der Regel zu einem geringen Aufpreis) den so genannten Schutzbrief an. Dieser enthält zusätzliche Leistungen, die im Schadensfall nützlich sein können. Die Leistungen variieren von Versicherung zu Versicherung, grundsätzlich kann eine Auswahl folgender Leistungen im Schutzbrief enthalten sein: Bergung bzw. Abschleppen des Fahrzeuges nach einem Unfall, Pannenhilfe, Übernachtung oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall, Krankenrücktransport, Überführung Verstorbener und auch die Kostenübernahme für Krankenbesuche.
Beim Sonderzubehör, auch als Sonderausstattung bezeichnet, werden grundsätzlich drei Arten unterschieden: Fest mit dem Fahrzeug verbundene Teile wie Alarmanlage, Spezialsitze oder das Warndreieck sind ohne Beitragszuschlag mitversichert. CD-Wechsler, Radios oder Navigationsgeräte sind bis zu einem bestimmten Neuwert mitversichert, der Mehrwert kann gegen einen Zuschlag mitversichert werden.
Darüber hinaus sind alle losen Teile, die sich im Auto befinden (dies können CDs oder Mobiltelefone sein), nicht versicherbar. | Jetzt vergleichen
Grobe Fahrlässigkeit ist der häufigste Grund, weshalb Versicherungen ihren Kunden nicht zahlen. Wird beispielsweise das Auto vom Fahrzeughalter nicht ordnungsgemäß verschlossen, stellt dies eine grobe Fahrlässigkeit dar. Kommt es in Folge dessen zum Diebstahl des Fahrzeuges, muss die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen.
Im Verkehrszentralregister sind alle Verkehrsteilnehmer aufgeführt, die bereits im Straßenverkehr auffällig geworden sind und Punkte in Flensburg gesammelt haben. Alle Ordnungswidrigkeiten ab einem Bußgeldwert von 40 Euro sind hier gelistet. Ebenso ist der Entzug der Fahrerlaubnis hier gespeichert. | Jetzt vergleichen
Der KFZ Versicherungsvertrag beginnt nicht vor Zugang des Versicherungsscheines und Zahlung der Erstprämie und läuft stillschweigend weiter, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die Kündigung kann jeweils zum 30.11. eines Jahres erfolgen.
In manchen Versicherungsverträgen ist ein so genannter Werkstattbindungstarif vereinbart. Der Versicherungsnehmer ist dann verpflichtet, im Falle eines Unfalls eine vorher festgelegte Werkstatt aufzusuchen. Wird dies nicht beachtet, muss der Versicherungsnehmer mit einer Strafe rechnen.
Vorteil der Werkstattbindung ist, dass die Werkstatt dem Kunden in der Regel viele Serviceleistungen entgegenbringt. Dies kann ein kostenloser Leihwagen für die Zeit der Reparatur ebenso sein wie die kostenlose Reinigung des Fahrzeuges oder ein Abhol- und Bringdienst. | Jetzt vergleichen
Wegfahrsperren sollen helfen, das Fahrzeug vor Diebstahl zu schützen. Seit dem 01.01.1998 müssen elektronische Wegfahrsperren in Neufahrzeugen serienmäßig eingebaut werden. Neben den elektronischen Wegfahrsperren gibt es auch noch die mechanischen Wegfahrsperren wie die Lenkradkralle.
Das Widerrufsrecht wurde zum 01.01.2008 grundlegenden Änderungen unterworfen. Bereits vor Vertragsabschluss muss die Versicherungsgesellschaft ihren Kunden nun sämtliche Unterlagen zur Verfügung stellen, mit Erhalt dieser Versicherungspolice hat der Versicherungsnehmer nun ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. | Jetzt vergleichen
Ein Zusammenstoß mit Wirbeltieren ist nur bei der Teil- und Vollkaskoversicherung mitversichert, nicht bei der Haftpflichtversicherung.
Der Beitrag zu einer Versicherung kann in der Regel auf vier verschiedene Arten erfolgen: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder auch monatlich. Die monatliche Zahlungsweise kann nur per Lastschrift erfolgen und wird auch nicht von allen Versicherern angeboten. Sowohl bei monatlicher als auch bei viertel- und halbjährlicher Zahlungsweise wird ein Aufschlag von etwa 3 bis 5 Prozent erhoben. | Jetzt vergleichen
Ein Zweitwagen wird grundsätzlich in die teurere Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft, doch verbreitet ist auch die bessere Einstufung in die SFK 2 oder 3. Die Einstufung ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, beispielsweise beträgt das Mindestalter des Fahrers 23 Jahre und dieser muss seine Fahrerlaubnis schon längere Zeit besitzen.
Wenige Anbieter versichern den Zweitwagen auch in die SFK wie den Erstwagen. Voraussetzung ist daher häufig auch, dass der Erstwagen bei derselben Versicherung wie der Zweitwagen versichert ist.
Was muss ich beim Wechsel meiner Kfz-Versicherung beachten?
Ab wann habe ich Versicherungsschutz?
Brauche ich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Ich bin Fahranfänger, in welche Schadensfreiheitsklasse werde ich eingestuft?
Wofür brauche ich die Grüne Karte?
Wie kann man einen Schadensfreiheitsrabatt übertragen?
Steigt mein Beitrag nach einem Unfall?
Was sollte ich im Schadensfall beachten?
Kann ich eine Rückstufung im Schadensfall verhindern?
Wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Haftpflichtversicherung − Teilkaskoversicherung − Vollkaskoversicherung − Autoversicherung im Preisvergleich − günstige Autoversicherung
Abweichender Halter, Berufsgruppennachlass, Einzelfahrerrabatt, Fahrsicherheitstraining, Garagenrabatt, Haftpflichtversicherung, Prämie, Rabattretter, Rabattübertragung, Schadensfreiheitsklasse, Saisonkennzeichen, Schutzbrief Sonderzubehör, Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit, Verkehrszentralregister, Versicherungsbeginn/ Versicherungsende, Werkstattbindung, Wegfahrsperre,