Berufsunfähigkeitsversicherung Ratgeber

Berufsunfähigkeitsversicherungsvergleich - Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung - Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr - Leistungsumfang - garantierte Rente - Lebenslange Rente - Dynamik - Garantierte Leistungsdynamik - Endalter - Risiko Berufsunfähigkeit - Die Kosten - Überschussbeteiligung

  • © Image Source - Fotolia
  • © Falko Matte - stock.adobe.com

Berufsunfähigkeitsversicherungsvergleich

Der Entschluss, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist gut und sinnvoll. Um aber den bestmöglichen Vertrag für die eigene Situation zu finden, ist ein Vergleich des Angebots auf dem Markt unerlässlich. Die Tarifgestaltung bei den einzelnen Versicherern weist zum Teil erhebliche Unterschiede auf. Die wichtigsten Kriterien für einen Vergleich sind:


- Die Leistungsstaffel (Rente ab 25%, 50% oder 75% Berufsunfähigkeit)
- Die Laufzeit, bis zu der ein Beruf gegen Berufsunfähigkeit versicherbar ist
- Der Monatsbeitrag
- Der Ausschluss einer abstrakten Verweisbarkeit (sehr wichtig!)


Dieser Ausschluss bedeutet, dass der Versicherer die Berufsunfähigkeitsrente bezahlen muss, wenn Berufsunfähigkeit für den angegebenen, versicherten Beruf vorliegt, unabhängig davon, ob der Versicherte in einem anderen Beruf noch erwerbstätig sein kann. | Jetzt vergleichen


Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung

Die inzwischen meist verbreitete Berufsunfähigkeitsversicherung ist die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit günstigen Prämien. Diese Tarifart sieht vor, dass weder ein Todesfallschutz noch eine Überschussbeteiligung für den Versicherten integriert ist.


Der Beitragsanteil, der normalerweise für diese Leistung zurückgestellt wird, wird sofort von der monatlichen Prämie abgezogen. Dieser selbstständige Berufsunfähigkeitstarif ist geeignet für Versicherte, die eine gute Absicherung gegen Berufsunfähigkeit für eine vergleichsweise geringe Prämie suchen. | Jetzt vergleichen


Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch als sogenannte Zusatzversicherung zu laufenden Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen abgeschlossen werden. Die einfachste Form der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist die Beitragsbefreiung der Hauptversicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit. Das bedeutet für den Versicherten, dass er zwar keine monatliche Rente bekommt, dafür aber für die Dauer der Berufsunfähigkeit keine Beiträge zu der laufenden Versicherung bezahlen muss.


Der Einschluss der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit erhöht eine Versicherungsprämie nur minimal. Es ist aber auch möglich, über Zusatzmodule eine Berufsunfähigkeitsrente einschließen zu lassen. Auf jeden Fall sollte der Versicherte aber darauf achten, dass auch bei der Zusatzversicherung eine abstrakte Verweisbarkeit ausgeschlossen ist (Begriffserklärung unter Punkt 1). | Jetzt vergleichen


Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr

Eine garantierte Beitragsrückgewähr bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird derzeit auf dem Markt nicht angeboten. Allerdings ist der Abschluss einer investmentfondsgebundenen Berufsunfähigkeitsversicherung ein Schritt in diese Richtung. Durch das Ansparen des Fondsguthabens und bei guter wirtschaftlicher Entwicklung wird hier eine Beitragsrückerstattung erreicht, wenn die Rentenleistung nicht in Anspruch genommen wurde.


Natürlich ist dies laufzeitabhängig, aber in der Regel übersteigt das Fondsguthaben die Summe der Beitragszahlungen ab einer Laufzeit von 30 bis 35 Jahren. | Jetzt vergleichen


Leistungsumfang - garantierte Rente

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung garantiert dem Versicherten eine monatliche Rente, deren Höhe er im Voraus festgelegt hat. Ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit die Rente gezahlt wird, hängt von der gewählten Leistungsstaffel ab. Normal ist eine Rentenzahlung ab einer 50%igen Berufsunfähigkeit.


Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rentenleistung und der Rente aus Überschussanteilen.


Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte der Versicherte darauf achten, dass die garantierte Rente so gewählt wird, dass er seinen Lebensunterhalt im Falle einer Berufsunfähigkeit sicherstellen kann. Die Rente, die er zusätzlich aus den erwirtschafteten Überschüssen erhält, ist in der Höhe nicht garantiert und sollte deshalb in die Lebensplanung nicht mit einbezogen werden. | Jetzt vergleichen


Lebenslange Rente

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer lebenslangen Rente geht die Berufsunfähigkeitsrente in eine Altersrente über. Unter welchen Umständen eine solche Umwandlung möglich ist, hängt von den Versicherungsbedingungen des Versicherers ab. | Jetzt vergleichen


Dynamik

Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine Beitragsdynamik gewählt werden. Die Spanne liegt in der Regel zwischen 3 und 5% pro Jahr. Das bedeutet für den Versicherten, dass sich sein monatlicher Beitrag jedes Jahr um die gewählte Prozentzahl erhöht. Dynamische Beitragserhöhungen bei Berufsunfähigkeitsversicherungen sind allerdings in ihrer Laufzeit eingeschränkt und enden in der Regel vier Jahre vor dem Vertragsablauf.


Die dynamische Beitragserhöhung hat im Umkehrschluss natürlich auch eine Erhöhung der zu erwartenden Leistungen zur Folge.


Diese dynamische Gestaltung des Vertrages erfolgt auf freiwilliger Basis und kann jederzeit vom Versicherten widerrufen werden. Auch die Aussetzung der Dynamik für ein oder zwei Jahre ist möglich. | Jetzt vergleichen


Garantierte Leistungsdynamik

Bei einigen Versicherern ist es möglich, eine garantierte Leistungsdynamik sie liegt zwischen 0,5 und 3% pro Jahr einschließen zu lassen. Das bedeutet, dass der Versicherte hier im Vorfeld bereits eine garantierte jährliche Rentenerhöhung mit versichert. Es müssen allerdings die Höchstgrenzen beachtet werden. Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente darf nicht mehr als 70% des letzten Nettoeinkommens betragen und die Erhöhung darf 50% der ursprünglich vereinbarten Garantierente nicht übersteigen. | Jetzt vergleichen


Endalter

Das Einstiegsalter für Altersrenten liegt in der Bundesrepublik Deutschland derzeit bei 67 Jahren. Für viele Berufe ist es möglich, bis zum Erreichen des 67. Lebensjahres eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zu erhalten. Es gibt aber auch Berufe, bei denen eine Absicherung nur bis zum 55., 60. oder 65. Lebensjahr akzeptiert wird.


Auf jeden Fall aber sollte der Versicherte sich darüber klar sein, dass die Absicherung der letzten Jahre bis zum Erreichen der Altersruhegeldgrenze diejenigen sind, die den Beitrag deutlich erhöhen. Das ist mit dem erhöhten Risiko erklärbar, gegen das die Versicherungsgesellschaften sich absichern müssen. | Jetzt vergleichen


Risiko Berufsunfähigkeit

Statistisch gesehen wird jeder 4. Arbeitnehmer berufsunfähig. Das größte Risiko tragen hierbei die 40 bis 60jährigen. Deshalb sollte eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit eine möglichst lange Laufzeit haben, natürlich mit bezahlbaren Prämien.


Die häufigsten Ursachen für eine dauerhafte Berufsunfähigkeit sind Erkrankungen des Bewegungsapparates und Rheuma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfall, Nervenleiden, psychische Erkrankungen und Krebs. | Jetzt vergleichen


Die Kosten

Die Kosten, die der Versicherer für die Beantragung und Policierung einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhebt, sind unterschiedlich. Sie sind unter anderem auch abhängig von der zu versichernden Leistung, der Laufzeit, der Prämienhöhe. Die anfallenden Kosten werden mit den Beiträgen verrechnet, sodass sie für den Versicherten bisher nicht einsehbar waren. Nach der Reformierung des VVG (VersicherungsVertragsGesetz) und der einheitlichen EU-Richtlinien müssen die Gesellschaften inzwischen ihre Kosten offenlegen.


Jedem Versicherten ist bei Antragsabschluss ein sogenanntes Produktinformationsblatt auszuhändigen, indem alle anfallenden Kosten und Gebühren aufzulisten sind. Die Abschluss- und Vertriebskosten dürfen 4% der Beitragssumme nicht überschreiten.


Darüber hinaus kann die Gesellschaft weitere Kosten in Rechnung setzen. Welche das im Einzelnen sind und wie hoch die Kosten ausfallen, ist jeweils in den allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgelistet. Jeder Versicherte sollte jeden Absatz der Bedingungen aufmerksam lesen. | Jetzt vergleichen


Überschussbeteiligung

Gemäß §153 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist eine Versicherungsgesellschaft verpflichtet, die Versicherten an den erwirtschafteten Überschüssen zu beteiligen. Ob dies in Form einer Leistungserhöhung oder durch Beitragsverrechnung geschieht, ist von dem jeweiligen Tarif abhängig.


Die Höhe der Beteiligungen ist gesetzlich in §81c VAG (Mindestzuführungsregelung) geregelt und für alle Versicherungsgesellschaften, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, bindend. | Jetzt vergleichen



Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen