Die gesetzliche Rente wird in Zukunft, zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards, nicht mehr ausreichen. Neben der staatlichen Rente, bietet die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eine zusätzliche Absicherung. Der Gesetzgeber fördert die betriebliche Altersvorsorge, indem der Fiskus in der Ansparphase keine Steuern und Sozialabgaben auf diese Beträge fordert − aber nicht unbegrenzt. Grundsätzlich dürfen jährlich höchstens vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei umgewandelt werden. Es werden arbeitgeber− und arbeitnehmerfinanzierte Formen oder auch Mischfinanzierungen als Lösungen angeboten. | Jetzt vergleichen
Zur Verbesserung der Altersvorsorge hat der Gesetzgeber reagiert. Seit 2002 besteht für alle Arbeitnehmer ein Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Wenn ein Arbeitnehmer diese verlangt, muss der Arbeitgeber eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge einführen. Alle Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, sofern sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Der Arbeitgeber kann sich an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Falls sich der Arbeitgeber gegen eine Beteiligung entscheidet, werden die monatlichen Beiträge aus der Entgeltumwandlung gewonnen und somit vom Arbeitnehmer gezahlt. Es ist allerdings kein Arbeitnehmer verpflichtet, eine zusätzliche Altersvorsorge abzuschließen. | Jetzt vergleichen
Der monatliche Mindestbeitrag zur Betrieblichen Altersvorsorge liegt durchschnittlich bei 20 €. darüber hinaus kann dies von Versicherer zu Versicherer abweichen. Zum Beispiel können betriebliche Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld verwendet werden. Vielfach gibt es hierzu auch tarifvertragliche Regelungen. | Jetzt vergleichen
Wechselt der Arbeitnehmer die Firma, so geht die bis dahin eingezahlte Vorsorge nicht verloren. Die Mitnahmefähigkeit (Portabilität) der betrieblichen Altersvorsorge wurde durch gesetzliche Anpassungen entscheidend verbessert. Es ist somit in der Regel problemlos möglich, die betriebliche Altersvorsorge zu einem neuen Arbeitgeber mitzunehmen, sollte man vorzeitig das Unternehmen verlassen. Hierfür gibt es zum einen die Möglichkeit der Übernahme und zum anderen die Übertragung der betrieblichen Altersvorsorge. In beiden Fällen erfolgt eine Fortführung durch den neuen Arbeitgeber. Allerdings kann der neue Arbeitgeber auch einen neuen Durchführungsweg wählen, vorausgesetzt er macht eine wertgleiche Zusage. Dabei werden unverfallbare Anwartschaften übertragen.
Es ist auch möglich, den Vertrag ruhend zu stellen, wodurch keine weiteren Beiträge mehr gezahlt werden müssen. Die unverfallbaren Anwartschaften können so jedoch erhalten bleiben. Anwartschaften gelten sofort als unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer die Beiträge selbst eingezahlt hat.
Für Leistungen, die der Arbeitgeber erbracht hat, hat der Gesetzgeber eine Unverfallbarkeit nach einer fünfjährigen Betriebszugehörigkeit ab dem 25. Lebensjahr festgesetzt (Bis 2009: 30. Lebensjahr).
Eine private Weiterführung der betrieblichen Altersvorsorge ist bei den Durchführungswegen der Direktversicherung, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds möglich. | Jetzt vergleichen
Für den Arbeitnehmer ist es so gut wie unmöglich die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen, dies gilt für alle fünf Durchführungswege. Es ist klar vorgesehen, dass Einzahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge ausschließlich für die Altersversorgung verwendet werden müssen und erst mit dem Erreichen des Rentenalters ausgezahlt werden dürfen. Ausnahmen durch den Versicherer sind zwar möglich, da sich der Staat die steuerlichen Vorteile aus der Ansparphase aber zurückholt, ist eine Kündigung wenig sinnvoll und nicht lohnend. Einzig wenn die spätere Rente äußerst gering ausfallen würde, weil nicht viel angespart werden konnte (Rentenzahlung unter 30 € monatlich), ist eine Auszahlung des Kapitals unter Umständen möglich. | Jetzt vergleichen
Im Krankheitsfall bleibt neben dem Anspruch auf Entgeltzahlung, auch der Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge bestehen. Wenn die Krankheit aber über den Zeitraum der Lohnfortzahlung von sechs Wochen hinaus andauert, so erhält man als Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenversicherung als Lohnersatzleistung. Damit ruht der Entgeltanspruch, wobei das Arbeitsverhältnis weiterhin fortbesteht. Wenn die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung finanziert wurde, scheidet eine Weiterzahlung der Beiträge somit aus. Jedoch können diese aus dem versteuerten Einkommen selbst weitergezahlt werden, oder eine Beitragsfreistellung beantragt werden. Sobald die Arbeit wieder aufgenommen wird, kann die Beitragsfreistellung wieder rückgängig gemacht werden.
Wurde die betriebliche Altersvorsorge durch den Arbeitgeber finanziert, so kommt es in der Regel wie bei der Entgeltumwandlung, zu einer Beitragsfreistellung.
Arbeitnehmer die über einen längeren Zeitraum beschäftigt gewesen sind und dann Arbeitslos werden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und können diese Leistung höchstens 12 Monate beziehen. Eine Verlängerung bis zu 24 Monate können nur langjährig versicherte Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr in Anspruch nehmen.Vermögenswerte werden für das Arbeitslosengeld I nicht angerechnet. Auf einen bestehenden Altersvorsorgevertrag wird innerhalb dieser Zeit somit nicht zugegriffen. Wer allerdings länger keine neue Arbeitsstelle findet, muss Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Der Antragssteller muss die eigenen Vermögenswerte offenlegen und diese verwerten, bevor er Leistungen aus Arbeitslosengeld II beziehen kann. Lebens- und Rentenversicherungen zählen im Prinzip auch dazu, jedoch sind bestimmte Altersvorsorge- Verträge vor dem staatlichen Zugriff geschützt. Dieser Verwertungsausschluss gilt für geförderte Vorsorgeverträge wie Riester- und Basis-Renten, Betriebsrenten und Lebens- und Rentenversicherungen, sofern diese erst im Ruhestand ausgezahlt werden.
Empfänger von Arbeitslosengeld II haben zudem einen Freibetrag für die Altersvorsorge von 750 € pro vollendetem Lebensjahr. | Jetzt vergleichen
Die Organisation der betrieblichen Altersvorsorge führt immer der Arbeitgeber durch. Er entscheidet über den Durchführungsweg und ist Vertragspartner für den ausgewählten Anbieter. Der Arbeitgeber hat als Verpflichteter für die zugesagten Leistungen einzustehen, unabhängig vom Durchführungsweg. Einzelheiten sind tarifvertraglich festgelegt oder werden auf Betriebsebene vereinbart.
Für den Entschluss zur Bewilligung einer betrieblichen Altersvorsorge, sind vor allem die Kosten (z.B. Umfang des Verwaltungsaufwands) und soziale Aspekte relevant für die Entscheidung. Der Arbeitgeber handelt als Verwalter für seine Beschäftigten und in deren Interesse. Besonders bei der Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber darauf achten, dass dem umgewandelten Entgelt eine Leistungszusage gegenübersteht, die gleichwertig ist. | Jetzt vergleichen
Wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, bleibt die betriebliche Altersvorsorge trotzdem gesichert. Der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) übernimmt die Zahlung der Renten. Begrenzt sind die Zahlungen auf maximal das Dreifache des aktuellen Durchschnittsentgelts in der Rentenversicherung.
Der PSV übernimmt aber nur Anwartschaften (Ansprüche auf zukünftige Betriebsrenten), wenn diese unverfallbar sind. Arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften können nicht mehr verfallen, wenn der Arbeitnehmer mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens fünf Jahren eine Zusage für eine betriebliche Altersvorsorge vom Arbeitgeber hat. Wird die betriebliche Rente durch Entgeltumwandlung selbst finanziert, gibt es sofort einen unverfallbaren Anspruch. Wird die betriebliche Rente von beiden Seiten finanziert, ist nur der Arbeitnehmerteil sofort unverfallbar. In welchem Umfang man geschützt ist, hängt von dem Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge ab. Unternehmen die eine Direktzusage, Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse anbieten, sind gesetzlich dazu verpflichtet, Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein zu werden.
Der PSV wird vom Bundesamt für Versicherungswesen beaufsichtigt. Renten, die über eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse gewährt werden, sind nicht insolvenzsicherungspflichtig. Bei Insolvenz des Unternehmens ist die Insolvenzsicherung über das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt. Der Bundesrat hat 2007 einem Gesetz zugestimmt, das die PSV auf volle Kapitaldeckung umgestellt hat. | Jetzt vergleichen
Jeder Arbeitnehmer hat Recht auf Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, den Rechtsanspruch zu erfüllen. Doch abgesehen von dem rechtlichen Anspruch, sprechen auch noch andere Dinge für eine betriebliche Altersvorsorge. Als Arbeitgeber profitiert man von einem positiven Ruf, wenn man eine Betriebsrente anbietet. Fachkräfte können so dauerhaft an die Firma gebunden und die Position der Firma zusätzlich gestärkt werden. Die Beschäftigten werden mit der Sicherung der Altersvorsorge nicht allein gelassen, da der Arbeitgeber mit der Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge die Fürsorgepflicht der Firma gegenüber der Beschäftigten anerkennt. Der Arbeitgeber steigert die Motivation und die Bindung seiner Mitarbeiter an das Unternehmen, wenn er die betriebliche Altersvorsorge gezielt anbietet.
Zudem gelten Zuwendungen von Seiten des Arbeitgebers als Betriebsausgaben und können in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Bei der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber außerdem Lohnnebenkosten sparen. Doch nicht nur der Arbeitgeber hat Vorteile durch Ersparnisse bei den Sozialversicherungsabgaben und der Lohnsteuer, auch die Beschäftigten profitieren hiervon. | Jetzt vergleichen
Welche Vorteile bietet mir die betriebliche Altersvorsorge?
Habe ich einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge?
Gibt es einen monatlichen Mindestbetrag?
Was passiert, wenn ich die Firma wechsle?
Kann ich meine betriebliche Altervorsorge kündigen?
Was passiert bei Krankheit oder längerer Arbeitslosigkeit?
Wer entscheidet über den Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge?
Sind die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge gegen Insolvenz des Arbeitgebers geschützt?
Warum sollte ein Arbeitgeber seinen Angestellten eine betriebliche Altersvorsorge anbieten?
Rechtsanspruch auf Betriebliche Altersvorsorge − Direktversicherung − Pensionsfond − Direktzusage − Pensionskasse