Für Selbständige gehört die Betriebshaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Dabei spielt es keine Rolle ob als Firma bzw. Gesellschaft mit mehreren Angestellten, Einzelunternehmer oder Freiberufler eine Betriebshaftpflichtversicherung für jeden wichtig. Gesetzlich verpflichtet ist jede jedes Unternehmen und jede Person , zugefügten Schaden zu ersetzen, eine Betragsobergrenze gibt es dabei nicht.
Wer also nicht versichert ist und Schadenersatz leisten muss, für den kann das den finanzielle Ruin bedeuten. Die Größe des Unternehmens spielt bei der Frage der Notwendigkeit einer solchen Versicherung keine Rolle. Wichtig ist noch, dass der Inhaber einer Firma für sämtliche Schäden haftet, auch wenn sie durch einen seiner Mitarbeiter verursacht wurden. | Jetzt vergleichen
Eine Betriebshaftpflichtversicherung zahlt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherungssumme ist in den drei Bereichen meist unterschiedlich hoch. Es gibt so genannte Regeldeckungssummen. Diese liegen bei 2 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Million Euro für Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden. Diese Werte sind aber nur als Orientierung zu verstehen und eher die Untergrenze.
Viele Selbständige müssen wesentlich höhere Deckungssummen vereinbaren. Für eine Betriebshaftpflichtversicherung gibt es keine einheitlichen Verträge, da jedes Unternehmen andere Risiken absichern muss. Vor Abschluss einer solchen Versicherung ist also genau zu prüfen, welche Risiken in welcher Höhe abgesichert werden sollen. | Jetzt vergleichen
Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch den Versicherten bzw. das Unternehmen verursacht wurden. Abgedeckt werden Schäden an Personen, Vermögensschäden und Sachen. Es sind nur Risiken durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt welche auch in der Police bzw. Im Versicherungsantrag eindeutig benannt sind.
Änderungen der Art der Risiken oder deren Höhe müssen vom Versicherungsnehmer umgehend gemeldet werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt im Normalfall den gesetzlichen Haftungsumfang ab. Mit Erweiterungen zum Basisschutz kann der Selbständige seine Versicherung ganz individuell anpassen. Deckungserweiterungen sind beispielsweise Schäden im Ausland, Umweltschäden oder die Haftung für Subunternehmer. | Jetzt vergleichen
Der ganze Betrieb ist mit einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert, dazu gehören der Betrieb als juristische Person, der FirmenInhaber sowie alle Gesellschater,Teilhaber und Mitarbeiter. Verurscht ein Mitarbeiter im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit für das versicherte Unternehmen einen Sdchaden, haftet das Unternehmen und die Betriebshaftpflicht übernimmt die Schadensregulierung. | Jetzt vergleichen
Generell ja. Nur können diese unterschiedlich hoch sein. Für Existenzgründer bieten viele Versicherungsgesellschaften Rabatte an, beispielsweise in Form von jährlich fallenden Preisnachlässen. So ist der Existenzgründer gerade in der ersten Zeit weniger belastet. Aber man kann auch mit Versicherungen verhandeln. So mancher Versicherer bietet seinen Kunden einen Schadenfreiheitsrabatt.
Je länger kein Schaden, desto höher der Rabatt. Für Innungsmitglieder gibt es auf dem Versicherungsmarkt ganz spezielle Rabatte. Eine Innung hat viele Mitglieder. Durch die hohe Anzahl potenzieller Kunden kann die Versicherung hier Rabatte von sehenswerter Höhe anbieten. Diese Rabatte wurden bereits von der Innung für ihre Mitglieder ausgehandelt. | Jetzt vergleichen
Betriebshaftpflichtversicherungen werden meist mit einer kurzen Laufzeit abgeschlossen. Üblich sind hier Jahresverträge, die sich automatisch um ein Jahr verlängern, wenn nicht gekündigt wird. Es gibt aber auch Laufzeiten bis zu 5 Jahren. Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise 3 Monate. | Jetzt vergleichen
Wer braucht eine Betriebshaftpflicht?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Welche Schäden sind in der Betriebshaftpflicht versichert?
Wer ist alles in der Betriebshaftpflicht mitversichert?
Gibt es Rabatte für Existenzgründer und Innungsmitglieder?
Wann kann ich meine Betriebshaftpflicht kündigen?
Versicherungssumme − Personen−, Sach− und Vermögensschäden − Bruttolohn− und Gehaltssummen − Anzahl der beschäftigten Personen − Selbstbeteiligung