Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist eine immer häufiger gewählte Alternative zur klassischen Rentenversicherung und zeichnet sich dadurch aus, dass die Versicherungsgesellschaft das Kapital der Versicherten in diverse Fonds, zumeist Aktienfonds, investiert.
Bezüglich des Kapitalwahlrechts ist festzuhalten, dass es sowohl fondsgebundene Rentenversicherungen mit als auch ohne Kapitalwahlrecht gibt. Ist dieses Wahlrecht vorhanden, so kann sich der Versicherte in der Regel bis zu wenigen Monaten vor Fälligkeit der Versicherung entscheiden, ob er vom Kapitalwahlrecht Gebrauch machen möchte, oder ob er sich für die monatliche Rentenzahlung entscheidet. Entscheidet man sich dafür, die komplette Ansparsumme in einem einzigen Betrag auszahlen zu lassen, gilt es zu beachten, dass dann auch eine andere Steuerregelung greift. | Jetzt vergleichen
Wie bei jedem anderen Sparvertrag, so gibt es auch bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung zunächst eine Ansparphase, bevor nach Fälligkeit die Rentenzahlung beginnt. Während dieser Ansparphase zahlt der Versicherungsnehmer einmalig oder regelmäßig Beiträge in den Vertrag ein, um ein Kapital für den Ruhestand aufzubauen. Die Versicherung erwirbt kontinuierlich Fondsanteile für die Beiträge des Versicherten, die in einem Fondsdepot verwahrt werden. Welche Fonds genau gekauft werden, entscheidet je nach Anbieter der Versicherer oder auch der Sparer selber. | Jetzt vergleichen
Im Rahmen der Fondsgebundenen Rentenversicherung wird bei Vertragsabschluss immer die Möglichkeit angeboten, eine Dynamik mit einzuschließen. Dynamik bedeutet, dass die Versicherung die Beiträge jährlich um einen bestimmten Prozentsatz erhöht, der sich in erster Linie an der Inflationsrate orientiert.
Damit wird sichergestellt, dass die Kaufkraft der zu erwartenden Rentenauszahlung mindestens dem entspricht, was bei Vertragsbeginn beschlossen wurde.
Es erhöht sich aber durch die Dynamik nicht nur der Beitrag, sondern auch die spätere Leistung, die man aus der Versicherung erhält. Wird der Dynamik nicht widersprochen, gilt dies als bewusste Willenserklärung und neue Kosten und Beiträge fallen an. Möchte man die Dynamik einmal nicht nutzen, muss man dies der Versicherung mitteilen. Geschieht dies 3 Jahre in Folge, kann man die Versicherungssumme zukünftig nicht mehr erhöhen. Jedes Jahr gibt es eine Erhöhung und umso näher diese am Ende der Vertragslaufzeit erfolgt, desto weniger Zeit bleibt dem zusätzlichen Geld Gewinne zu erzielen. Ab einem gewissen Zeitpunkt, macht eine Dynamik so keinen Sinn mehr, wenn die erhöhten Beiträge mehr Kosten als Nutzen bringen.
Wenn eine Dynamik zu den richtigen Bedingungen abgeschlossen wurde, spricht nichts gegen den Einschluss in den Vertrag. Vor allem für jüngere Menschen, bestenfalls mit steigendem Einkommenslevel, lohnt sich eine Dynamik und kann auf lange Zeit gute Konditionen sichern, ohne zwingende Verpflichtungen einzugehen. | Jetzt vergleichen
Ein Merkmal der fondsgebundenen Rentenversicherung ist der Rentenfaktor. Mit dem Rentenfaktor rechnet die Versicherung das erwirtschaftete Fondskapital, bei Rentenbeginn in ein eine lebenslange Rente um. Diese Umwandlungsquote gibt an, wie viel Euro Monatsrente ein Versicherungsnehmer zu Beginn der Auszahlungsphase für je 10.000 € Fondsguthaben erhält. Bei den Versicherungsgesellschaften garantieren nur wenige einen Rentenfaktor ab Vertragsabschluss. Jedoch legen die meisten Anbieter den Rentenfaktor erst am Anfang der Rentenphase fest. Viele behalten sich auch vor, den Rentenfaktor im Nachhinein nochmals anzupassen. Wann solch eine Veränderung des Faktors möglicherweise erfolgt, kann aus den Versicherungsbedingungen entnommen werden. Wenn sich die errechnete Lebenserwartung erhöht, wird vielfach eine Anpassung des Rentenfaktors vorgenommen.
Als Sparer sollte man also genau darauf achten, wie die Bedingungen bezüglich des (garantierten) Rentenfaktors beim jeweiligen Anbieter sind. | Jetzt vergleichen
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Kapitalwahlrecht − Ansparphase − Dynamik − Garantierter Rentenfaktor