Gewerbeversicherung Häfig gestellte Fragen

Gewerbeversicherung − Inhaltsversicherung - Betriebsunterbrechung - Versicherungssumme

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Wer braucht eine Inhaltsversicherung?

Generell benötigt jedes Unternehmen eine ausreichende Absicherung, weshalb jeder Firmeninhaber eine Inhaltsversicherung abschließen sollte. Die Inhaltsversicherung (auch Geschäftsinhaltsversicherung genannt) ist mit der privaten Hausratversicherung vergleichbar. Es erfolgt die Abdeckung von Schäden durch Blitzschlag, Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Hagel und Sturm.


In der Regel sollten Elementarschäden wie Überschwemmung oder Erdrutsche abgeschlossen werden.


Im Schadenfall werden die Kosten zur Wiederherstellung und Wiederbeschaffung der beschädigten Sachen übernommen. Darüber hinaus werden auch Kosten für Aufräumarbeiten gezahlt. Je nach Tarif, kann auch Schadenersatz bei Schäden an Mitarbeitereigentum gewährt werden.


Im Falle eines unvorhersehbaren Schadens, sorgt die Geschäftsinhaltsversicherung dafür, dass die Geschäfte des Unternehmens aufrechterhalten bleiben oder schnellstmöglich wieder aufgenommen werden können. Dabei soll der Versicherungsnehmer sein eigenes Kapital nicht antasten, sondern von der Versicherung entschädigt werden.


Auch die Absicherung gegen Einnahmeverluste durch einen größeren Schaden, werden von einigen Versicherungsgesellschaften angeboten. Im Vergleich zu einer privaten Hausratversicherung geht es bei der Geschäftsinhaltsversicherung nicht ausschließlich um die Kompensation der Verluste von Waren oder Sachanlagen, sondern in erster Linie um die Wiederherstellung von betrieblichen Anlagen, die für das Unternehmen dringend erforderlich sind. Mit einem Versicherungsvergleich können Sie ganz einfach die Tarife vergleichen und eine günstige Geschäftsinhaltsversicherung finden. | Jetzt vergleichen


Ist es ratsam, eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einzuschließen?

Für jeden der ein Unternehmen führt, kommt eine Betriebsunterbrechungsversicherung in Frage. Dabei spielt es keine Rolle, um was für eine Branche es sich handelt oder wie groß das Unternehmen ist. Der Abschluss ist aber besonders empfehlenswert für kleine und mittelständische Unternehmen, da in Folge einer Betriebsunterbrechung mit Ertragsausfall, oft so schwerwiegend sind, dass im äußersten Fall die Existenz bedroht wird.


In aller Regel beruht der versicherte Schadensfall auf Sachschäden durch Feuer, Sturm, Vandalismus und Einbruchdiebstahl. Aber auch Betriebsunterbrechungen durch Bedienungsfehler oder Konstruktionsmängel werden von der Versicherung reguliert.


Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist in den meisten Versicherungsverträgen nicht automatisch mit eingeschlossen, daher ist die zusätzliche Absicherung bei einer Betriebsunterbrechung durchaus sinnvoll.


Dadurch können Gehälter und Löhne weiter gezahlt werden und auch entgangene Gewinne können gesichert werden.  | Jetzt vergleichen


In welcher Höhe sollte die Versicherungssumme gewählt werden?

Die Versicherungssumme einer Inhaltsversicherung richtet sich eigentlich bei allen beweglichen Sachen nach dem Neuwert. Nur Gegenstände, die einer Abnutzung unterliegen und damit einen Neuwert von weniger als 40 Prozent haben, sind mit dem Zeitwert anzusetzen. Wenn Sachen nicht mehr verwendet werden können, wird der erzielbare Verkaufspreis angesetzt, bei Warenvorräten sind der Wiederbeschaffungspreis oder die Kosten für die erneute Herstellung als Versicherungssumme relevant.


Generell kann gesagt werden, dass die Versicherungssumme oft anhand der zu versichernden Sachen, wie zum Beispiel Büroeinrichtung oder auch Waren, zu ermitteln ist - eine pauschale Nennung der Höhe der Versicherungssumme ist also nicht möglich, da jedes Unternehmen andere Voraussetzungen für die Berechnung mitbringt. Dabei sollte immer darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme nicht unter dem Neuwert (bei Büroeinrichtung) oder Wiederbeschaffungswert (bei Waren) liegt, um eine ausreichende Deckung zu gewährleisten.  | Jetzt vergleichen



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