Jeder Hundehalter weiß aber, dass die Hundehaltung immer auch ein gewisses Risiko birgt. Aus diesem Grund sollte der Abschluss einer passenden Hundeversicherung eine Selbstverständlichkeit sein. Die wichtigste Hundeversicherung ist selbstverständlich die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie deckt alle Schäden ab, die der Hund an fremden Sachen oder Personen verursacht. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme der Hundeversicherung ausreichend hoch ist. Das Verhalten von Hunden ist nicht berechenbar. Verursacht ein Hund, weil er unangeleint auf eine stark befahrene Straße läuft, einen schweren Verkehrsunfall, kann der Schaden leicht in die Millionen gehen.
Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie vor berechtigten Schadenersatzansprüchen. Unberechtigte Ansprüche werden abgewiesen. Die Prüfung übernimmt die Hundeversicherung. Mitversichert sind in der Regel auch Beschädigungen an gemieteten Sachen, wenn zum Beispiel ein in der Wohnung allein gelassener Hund die Türen der Mietwohnung zerkratzt. Darüber hinaus gibt es Schutz gegen ungewollte Deckakts. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Viele Hundeversicherer bieten inzwischen auch einen Forderungsausfallschutz im Rahmen der Hundeversicherung an. Wenn ein Hund in eine Beißerei gerät und der Hundehalter wird beim Eingreifen verletzt, können erhebliche Kosten entstehen (Ärztl. Behandlung, Verdienstausfall etc.). Sollte der Halter des beteiligten Hundes selbst keine Hundeversicherung haben, leistet die eigene Hundehaftpflichtversicherung bei Schäden, die eine Höhe von € 2.500,00 übersteigen. Ein Vergleich der Versicherungsbedingungen der einzelnen Hundeversicherer ist vor dem Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung also dringend angezeigt.
Die Hundeversicherung und im Fachjargon als Hundehalterhaftpflichtversicherung bekannt ist für jeder Hundebesitzer unverzichtbar. Jeder Hundebesitzer weiß genau, dass die Haltung eines Hundes ein gewisses Risiko mit sich bringt. In immer mehr Bundesländern wird die Hundeversicherung zur Pflicht, in einigen Bundesländern wie z.B. Berlin ist der Abschluss einer Hundeversicherung für bestimmte Hunderassen Vorraussetzung um den Hund anmelden zu können.
Ist Ihr Liebling noch so Lieb, kann es schnell und unerwartet zum Personenschaden oder Sachschaden kommen. Im § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist die Haftung eines Tierhalters klar definiert. Sollte durch ein Tier ein Mensch oder eine Sache zu Schaden kommen, so ist der Halter zu vollem Schadensersatz verpflichtet und das Lebenslang.
Das Risiko eines Schadens, sollte kein Hundehalter auf die leichte Schulter nehmen, denn ein Personenschaden kann unter umständen aufgrund von z.B. Krankenhauskosten, Arztkosten, längerfristige Arbeitsunfähigkeit oder sogar durch Invalidität bis in die Millionen gehen.
Eine Hundeversicherung begleicht gerechtfertigte Ansprüche des Anspruchstellers und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche des Anspruchstellers ab. Sollte es zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Ihnen und dem Geschädigten kommen, so vertritt in der Regel die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsnehmer vor Gericht und übernimmt die Kosten für den Rechtsstreit. Eine Hundeversicherung ist schon für unter 5 € im Monat zu haben.
Aufgrund der vielen Anbieter von Hundeversicherungen, ist es immer Ratsam das der Hundehalter vor Abschluss einer Hundeversicherung einen Hundeversicherung Vergleich durchführt. Eingrundsatz ist je höher die Versicherungssummen sind, desto besser ist es.
Was ist in der Hundehalterhaftpflicht versichert?
Ab wann besteht Versicherungsschutz?
Was sollte ich im Schadensfall beachten?
Brauche ich für jeden Hund eine einzelne Versicherung?
Wann kann ich meine Hundehalterhaftpflicht kündigen?
Gibt es Rabatte bei der Mitgliedschaft im Hundeverein?
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