Hundeversicherung Häufig gestellte Fragen

Hundeversicherung − Versicherungsschutz − Schadensfall − kündigen − Rabatte

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Was ist in der Hundehalterhaftpflicht versichert?

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung schützt den Hundehalter vor nahezu allen Schäden, die sich aus der Hundehaltung ergeben können. Im Wesentlichen sind in der Regel versichert:


- Sachschäden
- Flurschäden
- Personenschäden
- alle Vermögensschäden in Verbindung mit Personen- oder Sachschäden
- Mietsachschäden (Versicherungsbedingungen prüfen)
- Absicherung gegen ungewollten Deckakt
- Das Hüten fremder Hunde


Im Einzelfall empfiehlt sich der Vergleich der Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter. | Jetzt vergleichen


Ab wann besteht Versicherungsschutz?

Generell besteht der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt, ab dem der Versicherer den Antrag auf eine Hundehalterhaftpflichtversicherung angenommen hat und die erste Prämienzahlung erfolgt ist. Ausnahme: Die meisten Versicherer gewähren eine sofortige Deckungszusage, wenn der Versicherungsnehmer für die Zahlung der Versicherungsprämie eine Einzugserlaubnis von seinem Konto erteilt.


Beitragsfrei mitversichert bei den meisten Anbietern sind Welpen, die die eigene Hündin geworfen hat, allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum. Hier sollten die Bedingungen der einzelnen Anbieter im Einzelfall verglichen werden. | Jetzt vergleichen


Was sollte ich im Schadensfall beachten?

Im Schadenfall hat der Hundehalter einige wichtige Punkte zu beachten. Zunächst einmal ist er verpflichtet, soweit es ihm möglich ist, für eine Begrenzung des Schadens zu sorgen. Die Schadenmeldung muss umgehend beim Versicherer eingehen.


Eine Anerkennung von Schadenersatzansprüchen darf der Versicherungsnehmer nicht abgeben. Die Versicherung prüft immer, ob der Schadenersatzanspruch gerechtfertigt ist oder nicht. Selbstverständlich ist, dass alle Angaben zum Schaden wahrheitsgemäß erfolgen müssen. Auch ist der Versicherer über alle Schritte des Anspruchstellers zu informieren und im Falle einer Gerichtsverhandlung hat sich der Versicherte an die Weisungen des von der Gesellschaft beauftragten Anwaltes zu halten. | Jetzt vergleichen


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Brauche ich für jeden Hund eine einzelne Versicherung?

Ja. Da im Antrag eine exakte Angabe über den zu versichernden Hund als Grundbestandteil des Versicherungsvertrages verlangt wird, muss auch für jeden einzelnen Hund eine eigene Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. | Jetzt vergleichen


Wann kann ich meine Hundehalterhaftpflicht kündigen?

Jeder Versicherungsvertrag hat eine bestimmte Laufzeit. Grundsätzlich ist es also möglich, unter Einhaltung der vom Anbieter festgelegten Kündigungsfrist eine Hundehaltehaftpflicht zum Ablauf des Vertrages zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht außerhalb dieser Frist besteht zum einen, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht. In diesem Fall ist eine außerordentliche Kündigung mit einer Frist von in der Regel 4 Wochen möglich.


Ein weiteres, außerordentliches Kündigungsrecht hat der Versicherungsnehmer nach einem regulierungspflichtigen Schaden. Zum anderen kann die Versicherung ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn der Hund (das zu versichernde Risiko) nicht mehr vorhanden ist. Dann muss der Versicherungsnehmer aber einen entsprechenden Nachweis über den Verkauf oder das Ableben des Hundes vorlegen. | Jetzt vergleichen


Gibt es Rabatte bei der Mitgliedschaft im Hundeverein?

Zu Rabatten in der Hundeversicherung bei einer Mitgliedschaft in einem Hundeverein gibt es keine einheitliche Regelung.. Es gibt auch Anbieter, die einen Rabatt in der Hundehalterhaftpflichtversicherung für Mitglieder von Hundevereinen anbieten. Hier sollte der Versicherungsnehmer im Vorfeld eine entsprechende Anfrage stellen.  | Jetzt vergleichen