Die Höhe der Versicherungssumme bei einer Risikolebensversicherung ist der garantierte Betrag, der im Fall des Todes des Versicherungsnehmers ausbezahlt wird. Je nachdem, wie der Vertrag gestaltet wurde, kann sich die Versicherungssumme geringfügig durch Überschussanteile erhöhen. In den meisten Fällen werden die erwirtschafteten Überschüsse jedoch zur Reduzierung des monatlichen Beitrages verwendet. Wie hoch der Versicherte die Versicherungssumme ansetzt, ist eine subjektive Entscheidung.
Hierbei spielt natürlich der Grund für die Risikolebensversicherung eine entscheidende Rolle. Dient sie dazu, einen hinterbliebenen Partner auf lange Sicht abzusichern, sollte die Summe ausreichend hoch gewählt werden. Dient sie dazu, die Ausbildung von Kindern sicherzustellen, kann man mit einer höheren Versicherungssumme und einer verkürzten Laufzeit arbeiten. Soll die Risikolebensversicherung nur als Grundlage für andere Absicherungen dienen (Berufsunfähigkeit z. B.), reicht die Mindestsumme aus. | Jetzt vergleichen
Bei einer Risikolebensversicherung ist die Versicherungssumme immer gleich der Todesfallsumme. Eine Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Todesfallsumme besagt, dass die im Vertrag ausgewiesene Versicherungssumme im Leistungsfall garantiert an den Bezugsberechtigten ausbezahlt wird. Sie erhöht sich lediglich um die überschussanteile, falls diese nicht zur Beitragssenkung herangezogen wurden. | Jetzt vergleichen
Eine Risikolebensversicherung mit fallender Todesfallsumme wird am ehesten zur Absicherung von Darlehen oder Baufinanzierungen gewählt. Durch die Ratenzahlung und die Tilgung verringert sich die Restschuld jährlich und einen fest vereinbarten Prozentsatz. Adäquat dazu kann man eine laufende prozentuale Senkung der Todesfallsumme in Höhe der jährlichen Tilgung vereinbaren. Dies reduziert den monatlichen Beitrag zur Risikolebensversicherung. | Jetzt vergleichen
Unter einer verbundenen Risikolebensversicherung versteht man, dass sich zwei Versicherungsnehmer gegenseitig absichern. Verstirbt einer der beiden Versicherungsnehmer, erhält der Andere die für diesen Fall vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt. Eine solche Variante der Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben ist besonders sinnvoll, wenn es darum geht, gemeinsame Verbindlichkeiten abzusichern. | Jetzt vergleichen
Die Gesundheitsfragen sind Vertragsbestandteil bei einer Risikolebensversicherung und müssen korrekt und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Verschweigt der Versicherungsnehmer Erkrankungen, kann dies den Versicherer von der Leistungspflicht freistellen. Anhand der Gesundheitsfragen prüft der Anbieter, ob die antragstellende Person versicherungsfähig ist. Gesundheitsstörungen führen jedoch nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung.
Der Versicherer kann Risikozuschläge erheben oder den Leistungsausschluss für eine bestimmte Krankheit verlangen. Der Versicherte hat jedoch die Möglichkeit, Risikozuschläge oder Ausschlüsse während der Vertragslaufzeit prüfen zu lassen. Wenn die Gesundheitsstörung ohne Folgeschäden als erledigt begutachtet wird, kann der Vertrag entsprechend abgeändert werden. | Jetzt vergleichen
Erhalte ich nach Ablauf der Risikolebensversicherung Geld zurück?
Worin unterscheiden sich Risiko- und Kapitallebensversicherung?
In welcher Höhe sollte die Versicherungssumme gewählt werden?
Was bedeutet verbundene Risikolebensversicherung?
Wann und für wen ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung sinnvoll?
Was bedeutet Überschussbeteiligung?
Versicherungssumme − Gleichbleibende Todesfallsumme − fallende Todesfallsumme − Verbundene Risikolebensversicherung − Gesundheitsfragen