Unter einer Motorradversicherung versteht man in der Regel eine Haftpflichtversicherung für motorisierte Zweiräder. Eine solche ist in Deutschland für jeden Halter eines Motorrads vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden z.B. an Personen oder Sachgegenständen, die Sie mit Ihrem Motorrad einem Dritten zufügen.
Wie bei der Haftpflichtversicherung für Autos werden auch bei der Motorradversicherung je nach Fahrzeugtyp und Motorraum Schadensklassen unterschieden, so dass Motorradversicherungen im Preis sehr unterschiedlich ausfallen können. Die Beitragsunterschiede sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und sollten vor Abschluss einer Motorradversicherung unbedingt verglichen werden.
Bei Neuzulassung oder Ummeldung eines Motorrads, wird zur Vorlage beim Verkehrsamt eine Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB − Nummer) benötigt um das Motorrad zulassen zu können.
Heutzutage kann die eVB − Nummer via Email, SMS oder Post versandt werden um eine schnellstmögliche Zulassung zu ermöglichen. Die eVB − Nummer bietet dem Versicherungsnehmer vorläufigen Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung, bis zur Antragsaufnahme. Ähnlich wie bei der Kfz − Haftpflichtversicherung, werden die Beiträge anhand von Faktoren wie z.B. Motorradtyp, PS, Schadensfreiheitsklasse etc. berechnet.
Neben der Motorrad Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit sein Motorrad auch Teil− oder Vollkasko zu versichern. Die Teilkaskoversicherung leistet bei Schäden z.B. Diebstahl und die Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Motorrad beispielsweise bei einem Unfall. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung in der Teil- oder Vollkaskoversicherung wirkt sich für den Kunden beitragsmindernd aus. Die Vielzahl der Anbieter mit unterschiedlichen Leistungspaketen und Schadenssummen macht einen Vergleich in jedem Fall sinnvoll, da hier bares Geld gespart werden kann. Ein kostenloser Vergleich der verschiedenen Anbieter ist vor Abschluss einer solchen Motorradversicherung daher in jedem Fall empfehlenswert.
Um die Haftpflichtversicherung fristgerecht zu kündigen, muss die Kündigung vier Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit beim Versicherungsanbieter eingegangen sein. Dies muss schriftlich geschehen, am besten per Einschreiben. So kann problemlos die Motorradversicherung gewechselt werden. Die Chance auf eine außerordentliche Kündigung gibt es im Falle einer Beitragserhöhung. Nach Erhalt der Beitragsrechnung ist es vier Wochen lang möglich, von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Die Beiträge für Motorradversicherungen unterscheiden sich stark je nach Versicherer, den vereinbarten Leistungen, dem Motorrad und dem Fahrer selbst. Für die Berechnung des Tarifs, ist neben der Leistung des Motorrads auch das Alter des Fahrers ausschlaggebend. Da junge Fahrer unter 25 Jahren nicht so viel Fahrpraxis besitzen, müssen sie für den Versicherungsschutz auch dementsprechend mehr zahlen.
Weiteren Einfluss auf die Beitragshöhe der Haftpflichtversicherung nimmt die Einstufung in die Regional- und Schadenfreiheitsklasse. Bei der Regionalklasse wird unterschieden in welchem Zulassungsbezirk das Motorrad angemeldet wird, ob im städtischen oder eher ländlichen Gebiet. Auch Unfall- und Diebstahlstatistiken werden dabei mit einbezogen.
Bei der Schadenfreiheitsklasse ist entscheidend wie viele Jahre der Fahrer unfallfrei bleibt. Je höher die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse, desto günstiger wirkt sich dies auf die Beitragssätze aus.
Es gibt aber auch noch weitere Faktoren, mit denen man sich zusätzliche Rabatte sichern kann. Beispielsweise ist wirkt es sich positiv aus, wenn die Maschine in einer Garage parkt, das Motorrad mit ABS ausgestattet ist oder als Zweitfahrzeug versichert ist.
Wer seine Maschine zudem nur in einem bestimmten Zeitraum, im Frühjahr und Sommer fährt, kann mit einer Saisonzulassung bares Geld sparen. Das Motorrad ist dann nur für die angegebene Zeit versichert und wird auch nur für diesen Zeitraum besteuert. Mit der passenden saisonalen Versicherung kann man also deutliche, finanzielle Vorteile erzielen.
Für den Fall das die Versicherung einen Schaden regulieren muss, ist eine gesetzliche Mindestdeckung vorgeschrieben. Die Summen reichen von 50.000 Euro bei Vermögensschäden, bis zu über 2 Millionen Euro bei einem Personenschaden. Da es sich dabei aber nur um die Mindestsummen handelt, sind weitaus höhere Deckungssummen (um 100 Mio. Euro) üblich.
Manchmal zahlt eine Motorradversicherung nur anteilig einen Schaden oder haftet überhaupt nicht. Bei grober Fahrlässigkeit, beispielsweise wenn ein Diebstahl leicht verhindert hätte werden können, muss die Versicherung nur einen Teil des Schadens übernehmen oder gar nicht zahlen. Dies ist ebenfalls so wenn, der Fahrer einen Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht.
Sie können mit Hilfe eines Vergleichs im besten Fall mehrere hundert Euro im Jahr sparen.
Welche Schäden werde durch die Motorradversicherung abgedeckt?
Was bedeutet "Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit"?
Warum ist ein Saisonkennzeichen sinnvoll?
Warum ist eine Unfallversicherung für Motorradfahrer so sinnvoll?
Haftpflichtversicherung − Teil− und Vollkaskoversicherung − Schadensfreiheitsklassen − Selbstbeteiligung − Ruheversicherung