Im Bürgerlichen Gesetzbuch § 833 heißt es wörtlich: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, der das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen..."
Hier spielt keine Rolle, ob der Halter sich etwas hat zu Schulden kommen lassen. Er haftet für sein Pferd mit seinem ganzen und seinem zu erwartenden Vermögen für den angerichteten Schaden.
Pferde sind gutmütige Tiere, können allerdings großes Unheil anrichten. Angenommen bei einem Ausritt scheut das Pferd, rennt auf die Fahrbahn, löst mehrere Unfälle der bremsenden Autofahrer aus, die verletzt ins Krankenhaus müssen, der Reiter stürzt und bricht sich Arm und Bein, dann entstehen Personen- und Sachschäden in einer Höhe, die privat nicht zu bezahlen sind. Möglicherweise kommen noch lebenslängliche Rentenzahlungen oder im schlimmsten Fall Zahlungen an die Hinterbliebenen dazu.
Die Pferdehaftpflichtversicherung begleicht berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche in einer sogenannten passiven Rechtsschutzfunktion ab. Deswegen gilt: Das Wichtigste beim Kauf eines Pferdes ist eine Pferdehaftpflichtversicherung, die sofort ab Kauf gültig ist. | Jetzt vergleichen
In einer Pferdeversicherung sind immer Personen-, Sach- und in der Regel Vermögensschäden versichert. Versichert ist, wenn ein Pferd einen Menschen, eine Sache oder ein anders Pferd verletzt. Es ist immer wichtig sorgfältig zu lesen, was im Vertrag steht.
Wer mit seinem Pferd ins Ausland reist, sollte klären, ob das Pferd in dieser Zeit haftpflichtversichert ist. In der Regel haben Pferde weltweiten Versicherungsschutz, der im Ausland nicht länger als ein Jahr gilt. Der Versicherungsschutz in Europa und den Mittelmeer-Anlieger-Staaten ist normalerweise immer gültig.
Die Pferdehaftpflichtversicherung bietet Schutz, wenn ein Pferd ein anders Pferd durch Tritte oder Bisse verletzt. Die Pferdehaftpflichtversicherung kann nicht jeden Schaden abdecken. Vorsätzlich herbei geführte Schäden oder selbst erlittene Schäden werden nicht abgedeckt. | Jetzt vergleichen
Jedes Pferd wird einzeln versichert. Wer mehr als ein Pferd hält, kann mit Rabatten ab dem zweiten Pferd rechnen. Fohlen sind in der Regel bis zu einem Jahr mitversichert. | Jetzt vergleichen
Wer eine Pferdehaftpflichtversicherung abschließt, muss den Vertrag vor dem Abschluss genau prüfen. Die Angebote sind vielfältig und beeinflussen die Prämienhöhe.
Wer sein Pferd in einem Pensionsstall untergebracht hat, sollte sich vergewissern, dass zusätzliche Schäden an den Mietboxen und Mietställen versichert und Schäden an Leih- und Transportanhänger abgedeckt sind. | Jetzt vergleichen
Ob die Reitbeteiligung und das Fremdreiterrisiko in der Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert sind, wenn also eine andere Person als der Eigentümer das Pferd reitet, hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Es gibt Versicherer, die versichern das mit und andere nur durch Zusatzbausteine. | Jetzt vergleichen
Wer Mitglied in einem Reitverein ist, kann je nach Versicherung mit einem Beitragsnachlass von etwa 10 % rechnen. | Jetzt vergleichen
Was ist in der Pferdehaftpflichtversicherung versichert?
Wenn ich mehrere Pferde besitze, muss ich jedes Pferd einzeln versichern?
Sind Mietsachschäden in der Pferdehaftpflichtversicherung automatisch mitversichert?
Gibt es Sondernachlässe bei einer Mitgliedschaft im Reitverein?
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