Pferdehalterhaftpflichtversicherung Ratgeber

Versicherungssummen, Mietsachschäden, Flurschäden, Fremdreiter, Gastreiter und Reitbeteiligung

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Versicherungssumme

Unter der Versicherungssumme versteht man den Betrag, bis zu dessen Höhe eine Pferdeversicherung Schäden reguliert. Bei den meisten Versicherern gilt, dass die Schadenhöhe pro Versicherungsjahr maximal das Doppelte der Versicherungssumme betragen darf.


Beispiel: Ein Pferdehalter hat eine Versicherungssumme von 3 Millionen Euro gewählt. Sein Pferd reißt sich los und verursacht einen schweren Verkehrsunfall mit Umwelt- und Personenschäden. Die Schadenhöhe beläuft sich auf ca. 5 Millionen Euro. Dieser Schaden wäre abgedeckt, weil die Versicherung bis zur doppelten Höhe der ursprünglich abgesicherten Versicherungssumme (also in diesem Fall bis zu 6 Millionen Euro pro Jahr) leisten würde.


Die Wahl, wie hoch die Versicherungssumme für eine Pferdeversicherung angesetzt werden sollte, ist eine individuelle Entscheidung. Aber es sollte der Grundsatz gelten: Je höher die Versicherungssumme der Pferdeversicherung, umso geringer die Probleme, die bei einem möglichen Schadenfall auftreten. | Jetzt vergleichen


Mietsachschäden

Mietsachschäden in der Pferdeversicherung sind alle Schäden, die ein Pferd an gemieteten Sachen verursachen kann. Das kann zum Beispiel ein Schaden an der Pferdebox sein oder auch an einem gemieteten Pferdetransporter. Der Pferdehalter sollte hier sorgfältig die Versicherungsbedingungen seiner Pferdeversicherung kontrollieren. Es gibt Anbieter auf dem Markt, die Mietsachschäden grundsätzlich ausschließen, andere verlangen für die Regulierung von Mietsachschäden eine Selbstbeteiligung je Schadenfall. | Jetzt vergleichen


Flurschäden

Flurschäden sind Ereignisse, die die Umwelt und die Natur beschädigen. Dies kann die Weide sein, auf der das Pferd regelmäßig untergebracht ist. Die meisten Flurschäden entstehen jedoch bei Ausritten. Wenn das Pferd zum Beispiel ausbricht und eine Baumschonung verwüstet oder ein frisch gepflügtes und eingesätes Feld, so bezeichnet man dies als einen Flurschaden.


Auch Grünstreifen, die beschädigt werden oder sogar Gärten und Vorgärten fallen in den Bereich der Flurschadenabsicherung. Der Versicherungsnehmer sollte die Bedingungen seiner zukünftigen Pferdeversicherung im Bereich der Flurschäden genau prüfen.


Es gibt Versicherer, die Flurschäden komplett ausschließen, andere erwarten eine Selbstbeteiligung im Schadenfall. Anzutreffen sind aber auch Pferdeversicherungen, die eine Erstattung von Flurschäden bis zur Höhe der Versicherungssumme eingeschlossen haben. Ein Vergleich ist also auf jeden Fall empfehlenswert. | Jetzt vergleichen


Fremdreiter, Gastreiter und Reitbeteiligung

Ein ganz wichtiger Punkt beim Abschluss einer Pferdeversicherung ist die Absicherung von Fremd- und Gastreitern oder Reitbeteiligungen. Hier unterscheiden sich die Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter oft erheblich. Es gibt Gesellschaften, die dieses Risiko beitragsfrei mitversichern. Oft ist es aber auch nur als Zusatzbaustein mit einer Zusatzprämie in die Pferdeversicherung einzuschließen.


Da ein Pferdehalter niemals ganz ausschließen kann, dass nicht auch einmal jemand anderes als er selbst sein Pferd reiten wird, ist es sinnvoll, den Zusatz der Absicherung für Fremdreiter, Gastreiter und Reitbeteiligungen auf jeden Fall einzuschließen. | Jetzt vergleichen