Private Krankenversicherung Lexikon 2

Private Krankenversicherung - Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung - Einbettzimmer - Eintrittsalter - Entbindungspauschale - Erziehungsurlaub - Familienversicherung - Freie Heilfürsorge - Freiwillige Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung - Festzuschüsse für Zahnersatz - GOÄ - GOZ - Garantierte Beitragsrückerstattung - Gemischte Krankenanstalten - Großschadentarife - Gruppenversicherung - Großschadentarife - Hilfsmittel - Heilmittel - Honorarvereinbarung

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Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung

Im Gegensatz zur garantierten Beitragsrückerstattung gewähren manche Anbieter (ggf. auch zusätzlich zur Garantieleistung) eine sogenannte erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Einen Anspruch darauf hat der Versicherte nicht, weil sich diese Art der Beitragsrückerstattung am wirtschaftlichen Erfolg des Versicherungskonzerns orientiert.


Einbettzimmer

Privat Krankenversicherte haben die Möglichkeit, in ihrem Vertrag für die stationäre Leistung eine Unterbringung in einem Einbettzimmer einschließen zu lassen.  | Jetzt vergleichen


Eintrittsalter

Das Eintrittsalter ist neben dem Gesundheitszustand der wichtigste Faktor für die Berechnung der Versicherungsprämie.


Je jünger der Versicherte ist, umso günstiger wird die Prämie über die gesamte Laufzeit der Versicherung sein. Die Berechnung des Eintrittsalters erfolgt in der Regel nach dem Faktor " Jahr des Versicherungsbeginns minus Geburtsjahr ".


Entbindungspauschale

Bei der Entbindung eines Kindes zahlt die private Krankenversicherung eine Entbindungspauschale, die sich in der Regel nach der Höhe des im Vertrag abgesicherten Tagegeldes richtet. Bei einer Hausentbindung wird der stationäre Tarif zugrunde gelegt.  | Jetzt vergleichen


Elternzeit / Erziehungsurlaub

Anspruch auf Elternzeit und damit Elterngeld haben Eltern, die durch die Betreuung des Kindes nicht voll oder gar nicht erwerbstätig sind beziehungsweise die Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, um das Kind zu betreuen. Das Elterngeld ist auf 12 Monate nach der Geburt begrenzt. Durch zwei Monate, die auch dem Partner zustehen, kann der Elterngeldanspruch auf 14 Monate ausgeweitet werden. Wie hoch das Elterngeld ausfällt, richtet sich nach dem letzten Nettoeinkommen des Elternteils, das den Elterngeldantrag stellt.


Es kann auch für fremde Kinder, die in Vollzeitpflege genommen werden oder für Adoptivkinder Elternzeit beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der berechtigte Elternteil mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt und nicht mehr als 30 Wochenstunden einer Berufstätigkeit nachgeht.


Familienversicherung

Unter dem Begriff "Familienversicherung" versteht man die beitragsfreie Mitversicherung des nicht berufstätigen Ehepartners und der Kinder des versicherungspflichtigen Arbeitnehmers. Auch Adoptivkinder oder Enkelkinder können familienversichert werden. Voraussetzung ist, dass sie im gemeinsamen Haushalt des Versicherungspflichtigen leben und dieser den überwiegenden Unterhalt für das Kind leistet.  | Jetzt vergleichen


Freie Heilfürsorge

Als Freiwillige Heilfürsorge wird die Versorgung im Krankheitsfall für Feuerwehrleute, Berufs- und Zeitsoldaten, Justizvollzugsbeamte und Polizisten während der aktiven Dienstzeit bezeichnet. Die freie Heilfürsorge kommt somit Berufsgruppen zugute, deren Tätigkeit als besonders gefährlich eingeschätzt wird. Der Dienstherr (Bund, Bundesland oder Bundeswehr) übernimmt daher in hohem Umfang krankheitsbedingte Kosten.


Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann er sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Dies gilt auch für Selbständige und Freiberufler bei Ihnen ist die Versicherungspflichtgrenze nicht entscheidend.  | Jetzt vergleichen


Festzuschüsse für Zahnersatz

Seit 2005 gibt es fest geregelte Zuschüsse für unterschiedliche Befunde. Die Zuschüsse richten sich nicht nach dem individuellen Befund des einzelnen Patienten und werden als Regelkostenzuschuss bezeichnet.  | Jetzt vergleichen


GOÄ

In der GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte -, die als Rechtsgrundlage für die Berechnung der ärztlichen Leistungen in der Privaten Krankenversicherung dient, ist festgesetzt, welche Leistungen ein Arzt abrechnen kann. Für jede Leistung ist eine Kennziffer sowie ein Basissatz in Euro angegeben. Der Faktor, mit dem dieser Basissatz multipliziert werden kann, liegt im Normalfall bei dem 2,3fachen Satz.


Dies ist der Regelhöchstsatz. Bei medizinischer Begründung für besonders schwierige und aufwendige Behandlungen kann der Faktor bis auf das 3,5fache angehoben werden. Für diagnostische Leistungen wie z. B. Laborkosten, Röntgen etc. liegt der Regelsatz bei dem 1,8fachen des angegebenen Basiswertes. Hier kann in bestimmten Fällen der Multiplikationsfaktor auf das 2,5fache angehoben werden.


GOZ

Adäquat zur Gebührenordnung für Ärzte regelt die GOZ die Gebührenordnung für Zahnärzte. Hier ist festgelegt, ähnlich wie in der GOÄ, welche allgemeinen Leistungen der Zahnarzt abrechnen kann.


Dazu zählen neben den Behandlungskosten auch diagnostische Maßnahmen sowie Labor- und Materialkosten. Auch die Kosten für die Erstellung eines Heil- und Kostenplanes für notwendigen Zahnersatz werden hier geregelt. Der einfache Basiswert kann je nach Aufwand bis zum 2,3fachen Regelhöchstsatz oder in besonderen Fällen bis zum 3,5fachen des Basissatzes erhöht werden.  | Jetzt vergleichen


Garantierte Beitragsrückerstattung

Viele Versicherer bieten Tarife mit einer garantierten Beitragsrückerstattung an. Das bedeutet für die Versicherten, dass er, wenn er während eines ganzen Versicherungsjahres die Private Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen hat, einen Teil seiner eingezahlten Beiträge garantiert erstattet bekommt. Ein Vergleich, wie hoch die garantierte Beitragsrückerstattung bei dem ins Auge gefassten Anbieter ausfällt, macht also auf jeden Fall Sinn.


Gemischte Krankenanstalten

Unter gemischten Krankenanstalten versteht man Kliniken, die nach erfolgter Akutbehandlung u.a. auch Rehabilitationsmaßnahmen wie Kuren oder Sanatoriumsbehandlungen anbieten. Da Kuren in der PKV in der Regel jedoch nicht zwangsläufig abgesichert sind, muss der Versicherte sich den Aufenthalt in der Gemischte Krankenanstalten wenn möglich im Vorfeld genehmigen lassen, damit die Kosten erstattet werden.  | Jetzt vergleichen


Gruppenversicherung

Viele Versicherer bieten für Angehörige von Berufsverbänden, Sportgruppen oder mittelständischen Vereinigungen vergünstigte Gruppentarife an.


Großschadentarife

Es gibt eine Reihe von Anbietern, die Großschadentarife für Versicherte im Programm haben. Hierbei sind die Leistungen meist sehr gut, jedoch fällt der Selbstbehalt für den Versicherten hoch aus.  | Jetzt vergleichen


Hilfsmittel

Den Bereich Hilfsmittel in der privaten Krankenversicherung kann man in unterschiedliche Kategorien einteilen. Es gehören dazu in der Regel unter anderem:


- Lebenserhaltende Hilfsmittel (z. B. Überwachungsmonitore, Heimdialyse, künstliche Ernährung, Sauerstoffgeräte u. v. m.)


- Prothesen und Körperersatzstücke, orthopädische Hilfsmittel (z. B. Gehstützen), Krankenfahrstühle


- sonstige Hilfsmittel (z. B. Blutdruckmessgeräte, Inkontinenzprodukte, Hör- und Sehhilfen u. v. m.)


Ein Vergleich der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Anbieter bringt dem Versicherungsnehmer Klarheit, welche Hilfsmittel die Anbieter im Leistungskatalog aufführen.


Heilmittel

Zu den Heilmitteln im Bereich der Privaten Krankenversicherung zählen unter anderem physikalisch-medizinische Behandlungen wie zum Beispiel Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen u. v. m.. Generell müssen Heilmittel verordnet werden. In der Regel sind sie voll erstattungsfähig. Es empfiehlt sich auch hier, die Leistungskataloge der einzelnen Anbieter zu vergleichen.  | Jetzt vergleichen


Honorarvereinbarung

Ärzte und Zahnärzte sind verpflichtet, ihre Leistungen nach der Gebührenordnung (GOÄ und GOZ) abzurechnen. Hier ist der Faktor jedoch auch bei medizinischer Begründung auf das 3,5fache des Basiswertes begrenzt. In Ausnahmefällen, wenn der behandelnde Arzt oder Zahnarzt mit dieser Gebühr nicht auskommt, kann er mit dem Patienten eine zusätzliche Honorarvereinbarung treffen, die es ihm gestattet, über die Gebührenordnung hinaus zu berechnen.


Dies gilt auch für Leistungen, die in der Gebührenordnung nicht erfasst sind (z. B. Kosmetische Operationen). Die private Krankenversicherung leistet für Honorarvereinbarungen in der Regel nicht. Es gibt jedoch eine Reihe von Anbietern auf dem Markt, die inzwischen auch eine Kostenerstattung von Behandlungskosten übernehmen, die den 3,5fachen Satz überschreiten. Ein Vergleich der Leistungskataloge ist also empfehlenswert.


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FAQ
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Wer kann in die Private Krankenversicherung wechseln?

Wann kann ich als Angestellter in die Private Krankenversicherung wechseln?

Wie hoch ist der Zuschuss des Arbeitgebers zur Private Krankenversicherung?

Gibt es in der Privaten Krankenversicherung auch eine Familienversicherung?

Welche wesentlichen Systemunterschiede gibt es zwischen der GKV und PKV?

Ab wann muss ich meine Tochter oder Sohn mit in der PKV versichern?

Ist es zu empfehlen ein Krankentagegeld mit einzuschließen?

Unter welchen umständen habe ich die Möglichkeit zurück in die GKV zu wechseln?

Wann ist ein Tarif mit Selbstbeteiligung sinnvoll?

Welche Vorteile bietet mir die Private Krankenversicherung?

Wie wird der monatliche Beitrag in der PKV berechnet?

Was ist eine Beitragsrückerstattung und wann erhalte ich diese?

Wie funktioniert die Abrechnung im Leistungsfall?

Habe ich mit meiner Privaten Krankenversicherung auch Versicherungsschutz im Ausland?

Was ist der Basistarif und wie hoch ist der monatliche Beitrag?

Zahlt der Arbeitgeber auch einen Zuschuss für Ehepartner und Kinder?

Gibt es Wartezeiten bei einem Wechsel von der GKV in die PKV?

Kann ich mich als Student auch Private Krankenversichern?

Welche Kündigungsfristen muss ich bei einem Wechsel beachten?

Sind die Leistungen in der PKV garantiert?

Warum sind die Gesundheitsfragen im Antrag zur PKV so wichtig?

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