Private Krankenversicherung Häufig gestellte Fragen Teil 2

Private Krankenversicherung - Beitragsrückerstattung - Abrechnung im Leistungsfall - Versicherungsschutz im Ausland - Basistarif - Wartezeiten - Student - Kündigungsfristen - Leistungen - Gesundheitsfragen - Beiträge

  • © sudok1 - stock.adobe.com
  • © Rido - stock.adobe.com

Was ist eine Beitragsrückerstattung und wann erhalte ich diese?

Es gibt in der privaten Krankenversicherung zwei verschiedene Arten von Beitragsrückerstattungen. Man unterscheidet zwischen einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung und einer garantierten Beitragsrückerstattung. Die garantierte Beitragsrückerstattung ist nicht abhängig vom erfolgreichen Wirtschaften der Versicherungsgesellschaft. So kann der Versicherte eine Rückerstattung erhalten, wenn er in einem Kalenderjahr keine Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen hat.


Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung dagegen ist abhängig vom Geschäftsergebnis der Versicherungsgesellschaft. Beitragsrückerstattungen können in Form einer Barauszahlung, einer einmaligen Beitragssenkung oder einer dauerhaften Senkungen des Beitrags erfolgen. | Jetzt vergleichen


Wie funktioniert die Abrechnung im Leistungsfall?

Wenn ein Mitglied einer privaten Krankenversicherung sich in einer ärztlichen Behandlung befindet oder diese abgeschlossen hat, stellt der Arzt eine Rechnung aus, die an den Patienten gerichtet ist. Diese Rechnung leitet der Versicherte dann weiter an seine private Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung überprüft die Rechnung auf verschiedene Angaben, wie die persönlichen Daten des Versicherten, die genaue Bezeichnung der behandelten Krankheiten, die angewendete Gebührenordnung und einiges mehr.


Ist alles in Ordnung, erhält der Versicherte den Rechnungsbetrag abzüglich evtl. Selbstbeteiligungen auf sein Konto überwiesen. Er ist dann verpflichtet, diese Zahlung an den Arzt oder an das Krankenhaus weiterzuleiten. In der Regel muss der Versicherte in Vorkasse gehen und die Rechnung des Arztes oder des Krankenhauses zunächst selbst bezahlen. Doch viele private Krankenversicherungen sagen ihren Versicherten eine Abwicklung der eingereichten Rechnungen innerhalb von 14 Tagen zu. | Jetzt vergleichen


Habe ich mit meiner privaten Krankenversicherung auch Versicherungsschutz im Ausland?

Bei allen Anbietern von privaten Krankenversicherungen besteht auch in der EU Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie in Deutschland. Dies gilt in der Regel für alle Auslandsaufenthalte in Europa, egal wie lange diese dauern. Auch wenn der Auslandsaufenthalt berufliche Gründe hat und sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, bleibt die private Krankenversicherung weiterhin im vollem Umfang gültig. Bei einem Aufenthalt außerhalb Europas sieht es dagegen anders aus. Hier gilt bei den meisten Anbietern von privaten Krankenversicherungen, dass die Versicherung maximal für einen Monat gültig ist. Muss der Versicherte aber durch eine Erkrankung länger im außereuropäischen Ausland bleiben, verlängert sich auch der Versicherungsschutz entsprechend.


Soll der Auslandsaufenthalt länger als einen Monat dauern, zeigen sich einige Anbieter von privaten Krankenversicherungen kulant und lassen die Versicherung auch länger gelten, bei anderen Anbietern ist dies nur durch Zahlung eines höheren Beitrags möglich. Findet der Aufenthalt außerhalb Europas aber aus beruflichen Gründen statt, erlischt damit das Versicherungsverhältnis mit der privaten Krankenversicherung oder ist nur gegen Zahlung eines erheblich höheren Beitrags weiterhin gültig. | Jetzt vergleichen


Was ist der Basistarif und wie hoch ist der monatliche Beitrag?

Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung besteht erst seit dem 01.01.2009. Vom Leistungsumfang her ist der Basistarif identisch mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Basistarif muss von allen privaten Krankenversicherungen für alle Berufsgruppen, auch für Beamte, angeboten werden. Es besteht ein Annahmezwang, durch den die privaten Krankenversicherungen jeden interessierten Versicherungsberechtigen zum Basistarif annehmen müssen. Es dürfen weder Leistungsausschlüsse vereinbart werden noch Risikozuschläge erhoben werden, wenn Vorerkrankungen bestehen sollten. Eine Gesundheitsprüfung wird aber dennoch durchgeführt.


Sowohl die Leistungen des Basistarifs als auch der Beitrag sind vom Gesetzgeber limitiert. So ist der Beitrag zwar weiterhin abhängig vom Alter und vom Geschlecht des Versicherten, er darf aber nicht mehr als der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung betragen.


Gilt ein Mitglied einer privaten Krankenversicherung als hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches, halbiert sich der Beitrag für den Basistarif. In bestimmten Fällen beteiligt sich auch der zuständige Sozialversicherungsträger mit bis zu EUR 125,00 pro Monat an den Kosten für die private Krankenversicherung. Dies ist besonders interessant für bereits private versicherte Mitglieder, die z.B. durch Arbeitslosigkeit nicht mehr in der Lage sind, den bisherigen Beitrag für die private Krankenversicherung aufzubringen. | Jetzt vergleichen


Zahlt der Arbeitgeber auch einen Zuschuss für Ehepartner und Kinder?

Sofern ein Arbeitnehmer sowohl für sich als auch für seine Familie, d.h. Ehepartner und Kinder, jeweils eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, zahlt der Arbeitgeber auch für die Familienangehörigen einen Zuschuss. Dabei müssen der Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen nicht in derselben privaten Krankenversicherung versichert sein, es kann sich auch um verschiedene Versicherungsgesellschaften handeln.


Der Zuschuss des Arbeitgebers für die Familienangehörigen beträgt die Hälfte des Beitrags für die private Krankenversicherung, die Höchstgrenze ist jedoch, wie für den Arbeitnehmer selbst auch, die Hälfte des Höchstbetrages zur gesetzlichen Krankenversicherung. Hat ein Arbeitnehmer dagegen nur eine private Zusatzversicherung, beispielsweise für Krankenhausaufenthalte, zahlt der Arbeitgeber hierzu keinen Zuschuss.  | Jetzt vergleichen


Gibt es Wartezeiten bei einem Wechsel von der GKV in die PKV?

Wenn man lückenlos aus der gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Krankenversicherung wechselt, gibt es keine Wartezeit in der privaten Krankenversicherung. Dazu muss der Versicherte aber nachweisen, dass er vor dem Beitritt in die private Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert war.


Eine Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung ist auch erst möglich, wenn die private Krankenversicherung schriftlich bestätigt hat, dass der Versicherte zukünftig Mitglied der privaten Krankenversicherung ist. In jedem Fall müssen alle Personen die in Deutschland leben, entweder in der gesetzlichen oder bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (entweder als Beamter, als hauptberuflich Selbständiger, Freiberufler oder als Angestellter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 5.062,50 Euro bzw. einem Bruttojahresgehalt von mehr als 60.750 Euro, in den letzten drei Jahren) wahlweise auch in einer privaten Krankenversicherung Mitglied sein.  | Jetzt vergleichen


Kann ich mich als Student auch privat Krankenversichern?

Auch Studenten können sich in einer privaten Krankenversicherung versichern, viele Versicherungsgesellschaften bieten spezielle Studententarife an. Dabei darf ein Student aber nicht älter als 30 Jahre alt sein. Aber auch bei Studenten gilt, dass der Beitrag zur privaten Krankenversicherung sich nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses und Vorerkrankungen richtet.


Dafür werden bei Studenten in der Regel keine Altersrückstellung gebildet, wodurch die private Krankenversicherung günstiger wird. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung für Studenten sind aber, je nach gewähltem Tarif, die gleichen wie für alle anderen Mitglieder der privaten Krankenversicherung auch. | Jetzt vergleichen


Welche Kündigungsfristen muss ich bei einem Wechsel beachten?

Die Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenkasse beträgt immer zwei Monate zum Monatsende. Eine Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse muss immer schriftlich erfolgen.


Die private Krankenversicherung kann auf zwei Wegen gekündigt werden. Zum einen durch eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Dabei verlangen die meisten privaten Versicherungsgesellschaften aber eine Mindestversicherungszeit von ein bis drei Jahren. In diesem Zeitraum ist es dem Versicherten nicht möglich zu kündigen.


Zum anderen hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, falls sich Leistungen ändern oder sich der Beitrag erhöht. Bei Erhalt einer Mitteilung über Änderungen der Versicherungsbedingungen, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Der Versicherte muss spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Kündigung einen anderen Versicherungsschutz nachweisen, da die Kündigung nur dann Gültigkeit besitzt. Auch bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung, bei Anspruch auf eine Familienversicherung oder Heilfürsorge gilt das Sonderkündigungsrecht. Bei Beginn der Versicherungspflicht kann der Vertrag mit dem privaten Versicherungsanbieter gekündigt werden. Dies ist sogar noch bis zu drei Monate rückwirkend möglich. Die Mindestvertragslaufzeit des Versicherungsvertrages wird bei dem Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt. | Jetzt vergleichen


Sind die Leistungen in der PKV garantiert?

Private Krankenversicherungen bieten ihren Mitgliedern verschiedenste Tarife an, die die unterschiedlichsten Leistungen beinhalten. Jedes Mitglied kann selbst entscheiden, welche Leistungen es in Anspruch nehmen möchte und zahlt dann die entsprechenden Beiträge.


Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Leistungen die die private Krankenversicherung vertraglich zugesichert hat, für die gesamte Dauer des Versicherungsverhältnisses weder gekürzt noch gestrichen werden dürfen. Jedes Mitglied einer privaten Krankenversicherung kann also sicher sein, dass es, solange es Mitglied der privaten Krankenversicherung ist und seine Beträge ordnungsgemäß zahlt, lebenslang die vereinbarten Leistungen erhalten wird. | Jetzt vergleichen


Warum sind die Gesundheitsfragen im Antrag zur PKV so wichtig?

Wenn man einen Aufnahmeantrag an eine private Krankenversicherung stellt, muss man zunächst immer einen Fragebogen mit Gesundheitsfragen beantworten. Diese Gesundheitsfragen sind sehr wichtig, denn sie sind mitentscheidend darüber ob der Antragstelle in die private Krankenversicherung aufgenommen wird oder nicht.


Die Gesundheitsfragen müssen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden, falsche Angaben können im Nachhinein zu einer Kündigung der PKV führen. Oft verlangen die privaten Krankenversicherungen auch Arztberichte oder Einsicht in Untersuchungsunterlagen, um über einen Aufnahmeantrag entscheiden zu können.


Bestehen bereits Vorerkrankungen ist es möglich, dass diese zu einer Ablehnung der privaten Krankenversicherung führen. In anderen Fällen wird dem Antragsteller angeboten, dass er gegen Zahlung eines Risikozuschlags Mitglied in der PKV werden kann. Solch ein Risikozuschlag kann nicht mehr nach Abschluss der privaten Krankenversicherung erhoben werden, weshalb die Versicherungsgesellschaften sehr viel Wert auf die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen legen. | Jetzt vergleichen


Werden die Beiträge in der PKV auch steigen?

Die Beträge zur PKV sind nicht festgelegt, sondern können auch steigen. Eine solche Erhöhung der Beiträge kann verschiedene Gründe haben. So können beispielsweise gestiegene Lebenserwartung, gestiegene Kosten für medizinische Behandlungen und Medikamente oder allgemeine Kostensteigerungen zu einem Anstieg der Beiträge der privaten Krankenversicherung führen.  | Jetzt vergleichen


  • 2281_pZBB_wac8578067_wmid53790000 Werbung
FAQ
Private Krankenversicherung

Wer kann in die Private Krankenversicherung wechseln?

Wann kann ich als Angestellter in die Private Krankenversicherung wechseln?

Wie hoch ist der Zuschuss des Arbeitgebers zur Private Krankenversicherung?

Gibt es in der Privaten Krankenversicherung auch eine Familienversicherung?

Welche wesentlichen Systemunterschiede gibt es zwischen der GKV und PKV?

Ab wann muss ich meine Tochter oder Sohn mit in der PKV versichern?

Ist es zu empfehlen ein Krankentagegeld mit einzuschließen?

Unter welchen umständen habe ich die Möglichkeit zurück in die GKV zu wechseln?

Wann ist ein Tarif mit Selbstbeteiligung sinnvoll?

Welche Vorteile bietet mir die Private Krankenversicherung?

Wie wird der monatliche Beitrag in der PKV berechnet?

Was ist eine Beitragsrückerstattung und wann erhalte ich diese?

Wie funktioniert die Abrechnung im Leistungsfall?

Habe ich mit meiner Privaten Krankenversicherung auch Versicherungsschutz im Ausland?

Was ist der Basistarif und wie hoch ist der monatliche Beitrag?

Zahlt der Arbeitgeber auch einen Zuschuss für Ehepartner und Kinder?

Gibt es Wartezeiten bei einem Wechsel von der GKV in die PKV?

Kann ich mich als Student auch Private Krankenversichern?

Welche Kündigungsfristen muss ich bei einem Wechsel beachten?

Sind die Leistungen in der PKV garantiert?

Warum sind die Gesundheitsfragen im Antrag zur PKV so wichtig?

Werden die Beiträge in der PKV auch steigen?

Ratgeber
Private Krankenversicherung

AlterungsrückstellungBeitragsbemessungsgrenzeAlternative Heilmethoden

Lexikon
Private Krankenversicherung

Ambulant, Familienversicherung, Krankentagegeld, Psychotherapie, Selbstbeteiligung, Wartezeiten


Private Krankenversicherung vergleichen