Privathaftpflicht Häufig gestellte Fragen

Privathaftpflicht - Leistungen - Schutz im Ausland - Mietsachschaden - beginn des Versicherungsschutzes - Schadensfall

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Welche Leistungen bietet mir die Privathaftpflicht?

Eine Privathaftpflichtversicherung tritt dann in Kraft, wenn der Versicherte Schäden im privaten Bereich an einer anderen Person, an deren Hab und Gut oder an deren Vermögen durch Fahrlässigkeit oder auch durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat. Zu diesen Schäden zählen Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, wie z.B. Umsatzeinbußen oder entgangener Gewinn des Geschädigten.


Außerdem prüft die Privathaftpflichtversicherung, ob die Ansprüche der geschädigten Person berechtigt sind und trägt alle damit verbundenen Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren. Die Privathaftpflichtversicherung leistet aber nicht bei Schäden, die beruflich bedingt sind oder die im Rahmen einer Vereinstätigkeit, eines Ehrenamtes oder bei der Ausübung eines Nebenjobs entstanden sind.


Auch Schäden zwischen zwei Versicherten aus der gleichen Privathaftpflichtversicherung, also z.B. wenn das Kind die Brille der Mutter beschädigt, werden nicht übernommen, ebenso wenig wie Bußgelder oder der Ersatz von verlorenen Gegenständen. | Jetzt vergleichen


Kann ich meinen Partner mitversichern ?

Es gibt verschiedene Modelle einer Privathaftpflichtversicherung. Zunächst einmal kann sich jeder alleine in einer Single-Privathaftpflichtversicherung versichern, die dann auch nur für die versicherte Person gilt. Ist der Versicherungsnehmer verheiratet, kann der Ehepartner kostenlos mitversichert werden, in dem Fall darf aber nicht der Tarif einer Single-Privathaftpflichtversicherung gewählt werden.


Auch Partner in eheähnlichen Gemeinschaften einschließlich gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften können wie ein Ehepartner ohne zusätzliche Kosten mitversichert werden. Hat man Kinder, empfiehlt sich der Abschluss einer Familien- Privathaftpflichtversicherung, in der unverheiratete Kinder bis zum Abschluss ihrer Schule bzw. Erstausbildung, maximal bis zum 26. Lebensjahr, mitversichert sind. | Jetzt vergleichen


Bietet die Privathaftpflichtversicherung auch Schutz im Ausland z.b im Urlaub?

Die meisten Privathaftpflichtversicherungstarife deutscher Versicherungsgesellschaften bieten auch einen Schutz bei Auslandsaufenthalten, wobei einige Verträge allerdings Einschränkungen, wie z.B. nur Aufenthalte in Europa, vorsehen. Andere Verträge gelten dagegen auch weltweit. Auch wenn der Auslandsaufenthalt länger als ein Urlaub andauert, sind viele Privathaftpflichtversicherungen auch im Ausland gültig.


Trotzdem sollte sich jeder Versicherte vor einem Auslandsaufenthalt bei seiner Versicherung erkundigen oder in den Versicherungsbedingungen nachlesen, welche Leistungen seine Privathaftpflichtversicherung bei einem Auslandsaufenthalt oder bei einem Urlaub bietet. Zieht man allerdings ganz ins Ausland um, ist die deutsche Privathaftpflichtversicherung nicht mehr gültig. | Jetzt vergleichen


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Zahlt die Privathaftpflichtversicherung auch Schäden an geliehenen oder gemieteten Geständen?

Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen und Gegenständen werden von der Privathaftpflichtversicherung nicht übernommen, nur Schäden an gemieteten Wohnräumen sind in einer Privathaftpflichtversicherung mit versichert. | Jetzt vergleichen


Was zählt zu den Mietsachschaden?

Bei den Mietsachschäden handelt es sich um Schäden an den zum Wohnen oder für andere private Zwecke gemieteten Räumen und Gebäuden sowie mit den Räumen fest verbundenen Gegenständen, wie z.B. Einbauschränken, Badewannen, Waschbecken, Türen oder Fußböden. Ist der Schaden allerdings durch Verschleiß, Abnutzung oder übermäßigen Gebrauch entstanden, zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht.


Auch Schäden an allen zum gemieteten Objekt gehörenden beweglichen Möbeln, Elektrogeräten, Gasgeräten, Heizungen, Maschinenanlagen, Kesselanlagen und Warmwasseraufbereitungsanlagen sind nicht mit versichert. Bei Glasschäden wägt die Versicherungsgesellschaft immer ab, ob sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann. Ist dies der Fall, erfolgt auch bei einem Glasschaden keine Leistung. | Jetzt vergleichen


Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?

Nach Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung beginnt zunächst ein vorläufiger Versicherungsschutz, sobald der Vertrag bei der Versicherung eingegangen ist. Der endgültige Versicherungsschutz einer Privathaftpflichtversicherung beginnt, sobald der Vertrag rechtskräftig abgeschlossen ist, d.h., nach Erhalt des Versicherungsscheins bzw. einer ausdrücklichen Annahmeerklärung der Versicherungsgesellschaft, es sei denn, es wurde ein in der Zukunft liegender Versicherungsbeginn vereinbart. Bei einer Privathaftpflichtversicherung gibt es keine Wartezeit, sie gilt allerdings nicht für Vorschäden. | Jetzt vergleichen


Bis zur welchen Höhe muss eine Privatperson haften?

Als Privatperson haftet man für alle Schäden, die man selbst verursacht hat. Als Haftungsobergrenze gilt die Pfändungsgrenze des gesamten Vermögens sowie des Einkommens des Schadensverursachers. Dabei gibt es keine zeitliche Begrenzung, man haftet sein ganzes Leben lang. Daher spricht man auch oft von einer Haftung in unbegrenzter Höhe. Darum ist bei Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung auf eine möglichst hohe Versicherungssumme zu achten. | Jetzt vergleichen


Wer braucht alles eine Privathaftpflichtversicherung?

Da sich niemand davon freisprechen kann, dass er nicht fahrlässig einen Schaden verursachen kann, sollte jeder eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Dies gilt besonders für alle Teilnehmer am Straßenverkehr, auch Fußgänger, Mofafahrer oder Radfahrer. Aber auch Familien mit Kindern oder Mieter sollten eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. | Jetzt vergleichen


Worauf sollte man im Schadensfall achten?

Ist ein Schaden entstanden, sollte man möglichst umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche der Versicherung den Schadensfall melden. Dies kann entweder telefonisch, schriftlich, per Fax oder persönlich bei dem zuständigen Versicherungsvertreter geschehen. Die Versicherung benötigt genaue Angaben darüber, was, wann, wie, wem passiert ist. Alle Angaben sollten wahrheitsgemäß und möglichst genau, vielleicht sogar mit einem Foto, erfolgen.


Man erhält von der Versicherung ein Schadensformular, in das alle Einzelheiten eingetragen werden müssen. Der Versicherte sollte niemals irgendwelche Vorabzahlungen an den Geschädigten leisten, alle Zahlungen erfolgen ausschließlich durch die Versicherungsgesellschaft. | Jetzt vergleichen