Reiseversicherung Ratgeber

Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruch, Reisegepäckversicherung, Reisekrankenversicherung

  • © Rene Lebherz - stock.adobe.com
  • © muehle - stock.adobe.com

Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung tritt immer dann ein, wenn ein bereits gebuchter Urlaub aus einem triftigen Grund nicht angetreten werden kann. Zu diesen wichtigen Gründen zählen eine schwere Erkrankung, der Tod eines Familienangehörigen oder auch eine Schwangerschaft. Auch der plötzliche Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes ist ein Grund für den Nichtantritt einer Reise. Eine einfache Erkältung hingegen zählt nicht zu den schwerwiegenden Gründen. Ein ärztliches Attest oder ein anderer Beleg über den Grund der Verhinderung, muss in jedem Fall der Versicherung vorgelegt werden.


Die Reiserücktrittsversicherung kommt bei Vorliegen oben genannter Gründe für die Stornokosten auf, welche an den Reiseveranstalter gezahlt werden müssen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung lohnt sich besonders bei allen größeren und teureren Reisen, aber auch bei einem kurzem Urlaub ist sie lohnenswert, denn im Fall einer Stornierung müssen Sie bis zu 100 Prozent der Reisekosten zahlen. Im Vergleich dazu, fallen die Prämien für eine Reiserücktrittsversicherung, mit wenigen Euros sehr gering aus. | Jetzt vergleichen


Reiseabbruchversicherung

Im Gegensatz zur Reiserücktrittsversicherung springt die Reiseabbruchversicherung immer dann ein, wenn man eine geplante Reise angetreten hat, diese aber vorzeitig abbrechen muss. Entstehen dem Versicherungsnehmer dadurch zusätzliche Rückreisekosten, werden diese von der Reiseabbruchversicherung übernommen. Die Gründe für den Abbruch der Reise können vielfältig sein und sind denen der Reiserücktrittsversicherung nicht unähnlich.


Erkrankung, ein schwerer Unfall oder gar ein Todesfall gehören hierzu, genauso wie nicht erhaltene Reiseleistungen oder ein außerplanmäßiger längerer Aufenthalt. Die Höhe einer Reiseabbruchversicherung ist im Allgemeinen abhängig von dem Preis der Reise. Abschließen sollte man diese Versicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. | Jetzt vergleichen


Reisegepäckversicherung

Im Gegensatz zu den beiden oben genannten Versicherungsarten ist bei der Reisegepäckversicherung das mitgeführte Reisegepäck versichert und nicht der Reisende selbst. Versichert ist das Reisegepäck hierbei sowohl gegen Verlust, als auch gegen Diebstahl.


Erreicht das Reisegepäck den Urlaubsort nicht gleichzeitig mit dem Reisenden, wird dem Versicherten das Geld erstattet, welches für eventuelle Ersatzkäufe ausgegeben werden musste. Die Kosten für die Wiederbeschaffung des Gepäcks werden in der Regel bis zu einer Höhe von mehreren hundert Euro erstattet. | Jetzt vergleichen


Reisekrankenversicherung

Bei Auslandsreisen greift der Versicherungsschutz der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung nur zum Teil. Für den Fall das man erkrankt oder einen Unfall hat, muss man ohne entsprechende Reisekrankenversicherung, die Transport- und Behandlungskosten teilweise oder auch vollständig selbst tragen.


Schließt man hingegen eine Reisekrankenversicherung ab, so werden die Kosten für stationäre und ambulante Behandlungen, sowie ein möglicher Rücktransport nach Deutschland, übernommen. Auch werden von einigen Versicherern die Kosten getragen, die durch eventuelle Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen entstehen.


Besonders sinnvoll ist eine Reisekrankenversicherung, wenn man in weit entfernte Regionen wie Asien, Neuseeland oder die USA reist. Dort können besonders hohe Behandlungskosten auf einen zukommen, gegen die man sich mit einer passenden Reisekrankenversicherung schützen kann. Der Leistungsumfang und die Dauer einer Reisekrankenversicherung unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter, daher empfiehlt es sich, einen kostenlosen Vergleich der Tarife anzustellen, um eine günstige Versicherung zu finden, die die eigenen Ansprüche erfüllt.  | Jetzt vergleichen