Bereits über 11. Mio. Menschen in Deutschland haben sich für eine Riester Rente entschlossen und die Zahl der Neuabschlüsse nimmt stetig zu. Die Zulagen und Steuervorteile der staatlich geförderten Zusatzrente, sprich Riester Rente, sind interessant und sollte jeder der kann für sich nutzen und nicht liegen lassen.
Bei der Riester Rente handelt es sich um eine staatlich geförderte Zusatzrente. Bei dieser Rente beträgt die Förderungsquote durch die Zulagen und Steuervorteile in der Regel bis zu 30%. Jeder, der förderungsberechtigt ist, bekommt seit dem Jahr 2008 eine staatliche Zulage von 175 €(2018) und zusätzlich für jedes Kind 185 €(vor 2008 geboren), sofern mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens inkl. der Zulagen in die Riester Rente investiert werden. Eine neue Regelung besagt, dass für alle Kinder, die ab 2008 geboren wurden, die Zulage auf 300 € erhöht wird. Außerdem gibt es als einmalige Extrazulage 200 € für alle Berufseinsteiger/innen, die sich entscheiden, bis zum 25. Lebensjahr eine Riester Rente abzuschließen.
Es gibt derzeit fünf unterschiedliche Anlageformen der Riester Rente. Dabei handelt es sich einen Banksparplan, die klassisch private Rentenversicherung, die fondsgebundene Rentenversicherung, den Fondssparplan und die Wohnriester. Ein Riester Rente Vergleich hilft Ihnen, bei der Vielzahl von Anbietern und Tarifen für sich die passende Anlageform zu finden. Vergleichen Sie jetzt kostenlos die Riester Rente.
Die Riester Rente wird immer beliebter, bereits über ein achtel der Bundesbürger haben sich seit 2002 für die staatlich geförderte Altersvorsorge entschieden und die Zahl der Riestersparer steigt von Monat zu Monat an. Die Riester Rente wurde 2002 aufgrund der Rentenreform 2000/2001 auf dem Markt eingeführt.
Laut renommierter Zeitschriften, sollte jeder Bürger der zum förderfähigen Personenkreis gehört, die Vorteile in Form von Zulagen und Steuervorteilen für sich nutzen und eine Riester Rente abschließen.
Die Riester Rente wird durch die so genanten Zulagen vom Staat gefördert. Bei Einführung der Riester Rente wurde sie mit einer so genannten Riestertreppe versehen wodurch die staatlichen Zulagen und der maximal förderfähige Beitrag von 2002 bis 2008 alle 2 Jahre gestiegen ist. Seit 2018 erhält jeder der zum förderfähigen Personenkreis gehört, jährlich eine Grundzulage von 175 € und für jedes Kind was Kindergeldberechtigt ist 185 €, so fern er der Anleger 4 % des Sozialversicherungspflichtigen Vorjahres Bruttoeinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen in die Riester Rente investiert.
Es gab in der zwischen Zeit noch positive Änderung bezüglich der Kinderzulagen und für Berufseinsteiger. Die Kinderzulage für kindergeldberechtigte Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind wurde von 185 € auf 300 € jährlich aufgestockt. Berufseinsteiger die sich vor Ihrem 25 Lebensjahr für die staatlich geförderte Altersvorsorge entscheiden, erhalten eine einmalige Extrazulage von 200 €.
Der maximale Beitrag zur Riester Rente, der als Sonderausgaben durch die Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden kann liegt bei 2100 € jährlich abzüglich der Zulagen. Die stattlichen Regelungen der Riester Rente, wie z.B. wer zum förderfähigen Personenkreis gehört, sind im § 10 a des Einkommensteuergesetz geregelt.
Günstigerprüfung − Vorteile der Riester-Rente − Grundzulage − Kinderzulage − Steuervorteile − Rentenbeginn