Riester Rente Ratgeber

Voraussetzungen für die Riester-Förderung - Vorteile der Riester-Rente - Grundzulage - Anlageformen der Riester Rente - Kinderzulage Steuervorteile - Günstigerprüfung - Harz IV sicher - Eingeschränkte Vererbbarkeit - Besteuerung der Riester Rente - Rentenbeginn

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Voraussetzungen für die Riester-Förderung

Bevor die Angebote zur Riester-Rente verglichen werden sollte geprüft werden, ob man selbst die Voraussetzungen zur Riester-Förderung erfüllt. So erhalten grundsätzlich nur Personen die Riester-Förderung, die über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert sind. Daneben gehören aber auch festangestellte Arbeitnehmer, Beamte, Arbeitslose sowie geringfügig Beschäftigte zum förderberechtigten Personenkreis.


Selbständige und Freiberufler können die Förderung der Riester-Rente daher nicht nutzen, denn sie erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Allerdings können auch Selbständige und Freiberufler die Riester-Rente nutzen, wenn der Ehepartner förderberechtigt ist und bereits einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. | Jetzt vergleichen


Vorteile der Riester-Rente

Der Abschluss einer Riester-Rente kann für viele Anleger lohnend sein, denn die verschiedenen Anlageprodukte bieten zahlreiche Vorteile. Der wichtigste Vorteil ist dabei natürlich die staatliche Zulage, die sich in Grundzulage und Kinderzulage aufteilt. Diese Zulage kann von allen förderberechtigten Personen beantragt werden, die mindestens vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag inklusive Zulagen einzahlen.


Weiterhin haben Anleger die Möglichkeit, die Beiträge, die in den Riester-Vertrag investiert wurden, als Sonderausgaben steuerlich abzusetzen. Vor allem gut verdienende Anleger können so von einem direkten Steuervorteil profitieren. Des Weiteren sind die eingezahlten Beiträge sicher vor Pfändung und Insolvenz. Somit bleibt der Riester-Vertrag auch bei einer privaten Zahlungsunfähigkeit erhalten. Selbst bei der Beantragung von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) wird dieses Guthaben nicht angerechnet.


Daneben bietet die Riester-Rente eine Garantie der Beiträge, sowie der staatlichen Zulagen, alle Anbieter sichern diese bei Vertragsabschluss zu. Welcher Vertrag die jeweils beste Rendite bietet, kann bei unserem Vergleich ermittelt werden. | Jetzt vergleichen


Anlageformen der Riester Rente

Durch den Abschluss einer Riester-Rente ist es möglich, eine Zusatzrente aufzubauen, mit der der eigene Lebensstandard auch im Alter aufrecht erhalten werden kann. Jeder Anleger hat dabei die Wahl aus vier verschiedenen Anlageformen, die unterschiedliche Renditen, Chancen und Risiken bieten.


Sicherheitsorientierte Anleger sollten dabei den Banksparplan oder die klassische Rentenversicherung wählen. Bei beiden Verträgen erhalten Anleger eine garantierte Grundverzinsung. Beim Banksparplan wird zusätzlich ein Bonuszins in Abhängigkeit der Laufzeit gezahlt, bei der Rentenversicherung werden Versicherte an den Überschussanteilen beteiligt. Wichtig ist dabei jedoch, die Angebote der Banken und Versicherungen zu vergleichen.


Anleger, die bei der Anlage der Riester Rente die Chancen am Aktienmarkt nutzen wollen, können auf die fondsgebundene Rentenversicherung oder den Fondssparplan zurückgreifen. Bei beiden Anlageformen wird ein Teil der Beiträge der Anleger, in Investmentfonds angelegt. Unser Vergleich zeigt Ihnen, mit welchem Vertrag die bestmögliche Anlage nach Ihrem Chance-Risiko-Profil zu erreichen ist. | Jetzt vergleichen


Grundzulage

Die staatliche Förderung der Riester-Rente teilt sich in eine Grundzulage, sowie eine Kinderzulage. Diese Grundzulage erhält jeder Anleger, der zum förderberechtigten Personenkreis gehört und einen zertifizierten Riester Vertrag abgeschlossen hat. Voraussetzung für den Erhalt der vollständigen Grundzulage, ist allerdings die Einzahlung von mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens, inkl. Zulagen in einen Riester Vertrag.


Sollte die eingezahlte Summe niedriger sein, wird die Förderung nur anteilig gewährt. Anleger, die aktuell über kein Einkommen verfügen (Arbeitslose, Bezieher von Krankengeld), können die Grundzulage auch durch Zahlung des Mindestbeitrages von 60 Euro pro Jahr erhalten.


Die Beantragung der Grundzulage erfolgt direkt beim Unternehmen, welches den Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Um den Antrag nicht jährlich erneut stellen zu müssen, kann auch ein Dauer- Zulagenantrag genutzt werden. | Jetzt vergleichen


Kinderzulage

Neben der Grundzulage erhalten Anleger, die sich für einen Riester-Vertrag entschieden haben, auch die Kinderzulage. Diese Zulage wird für alle Kinder, für die Anleger noch Kindergeld erhalten, ausbezahlt. Zu beachten ist dabei, dass die Kinderzulage nur an ein Elternteil ausgezahlt wird.


Die Höhe der Kinderzulage beträgt seit dem Jahr 2008 für alle bis 2008 geborenen Kinder 185 Euro. Eltern von Kindern, die nach dem 01.01.2008 geboren wurden, erhalten sogar eine jährliche Zulage von 300 Euro. | Jetzt vergleichen


Steuervorteile

Ein Vergleich ermöglicht, den bestmöglichen Riester-Vertrag zu finden. Die jährliche Rendite ist dabei steuerfrei, erst zum Ende der Laufzeit müssen die Erträge versteuert werden, wodurch nicht geringe Steuerstundungseffekte erzielt werden können.


Weiterhin bietet die Riester-Rente Steuervorteile, da die Beiträge als Sonderausgaben im Rahmen der privaten Einkommenssteuererklärung angesetzt werden können. Diese Altersvorsorgebeiträge mindern dann die persönliche Steuerlast, diese bei Anlegern nicht selten zu einer Steuererstattung führt.


Der maximale Betrag, der steuermindernd eingesetzt werden kann, beläuft sich seit 2008 auf 2.100 Euro pro Person. | Jetzt vergleichen


Günstigerprüfung

Anleger, die eine Riester Rente abgeschlossen haben, können hiermit nicht nur eine private Zusatzrente aufbauen, sie können auch Steuervorteile genießen. Hierbei können die Beiträge als Sonderausgaben angesetzt werden, was im Rahmen der Einkommenssteuererklärung möglich ist.


Nach dem Eingang der Einkommenssteuererklärung prüft das Finanzamt, ob es neben der staatlichen Zulagen noch Steuerliche Förderung gibt. Dieser Vorgang wird als Günstigerprüfung bezeichnet und wird automatisch, also ohne separaten Antrag, ausgeführt.


Die Prüfung wird in jedem Fall ausgeführt, also auch dann, wenn der Anleger die Zulage überhaupt nicht beantragt hat. Für das Finanzamt maßgeblich, ist allein die Tatsache, dass dem Anleger Zulagen zustehen. Die Zulage sollte daher in jedem Fall beantragt werden.


Wird ermittelt, dass der Sonderausgabenabzug für den Anleger günstiger ist, wird der Steuervorteil mit der Höhe der Einkommenssteuer verrechnet und direkt an den Anleger ausgezahlt. Eine Überweisung auf den Altersvorsorgevertrag erfolgt nicht. | Jetzt vergleichen


Hartz IV sicher

Egal für welche Anlage man sich entscheidet, müssen Riester Verträge verschiedene Bedingungen erfüllen. Diese werden im Rahmen der Zertifizierung geprüft. Neben der Garantie der eingezahlten Beiträge sind Riester-Verträge auch Hartz IV sicher. Bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes II müssen Antragsteller alle Vermögen angeben. Sofern Gelder vorhanden sind, können sich die Guthaben negativ auf die Berechnung von Hartz IV auswirken.


Gelder hingegen, die in einen Riester-Vertrag investiert wurden, sind Hartz IV sicher. Dies bedeutet, dass Riester-Verträge nicht in die Berechnung vorhandener Vermögen einbezogen werden und so auch bei einer eventuellen Hartz IV Beantragung geschützt sind. Mit dieser Regelung stellt der Staat sicher, dass die gezahlten Zulagen oder die gewährten Steuervorteile auch tatsächlich der Altersvorsorge zufließen und nicht anderweitig eingesetzt werden. | Jetzt vergleichen


Eingeschränkte Vererbbarkeit

Um sicherzustellen, dass die Förderung für die Riester Rente auch tatsächlich in die private Altersvorsorge investiert wird, erfüllen Riester-Verträge verschiedene Bedingungen. Hierzu gehört, dass diese Anlageformen nur sehr eingeschränkt vererbbar sind.


Verstirbt der Anleger vor dem Erreichen des Rentenalters, erhalten die Hinterbliebenen die bis dahin eingezahlten Guthabenbeträge. Die staatlichen Zulagen müssen jedoch zurückgezahlt werden. Lediglich Ehepartner und Kindergeld berechtigte Kinder können das Guthaben in ihren eigenen Riester-Vertrag übernehmen und somit die Förderung behalten.


Im Todesfall nach Erreichen des Rentenalters ist das Guthaben aus einem Riester-Vertrag verloren, sofern der Anleger keine Rentengarantiezeit oder Kapitalrückgewähr abgeschlossen hat. Die Rentengarantiezeit kann bei einer Rentenversicherung individuell vereinbart werden. Welcher Anbieter hier die besten Produkte bietet, zeigt ein Vergleich. Während der Dauer der Rentengarantiezeit erhalten die Hinterbliebenen, also Ehepartner oder Kinder, die jeweils vereinbarte monatliche Rente. Auch die Auszahlung, des bis zum Todeszeitpunkt vorhandenen Guthabens, ist möglich. | Jetzt vergleichen


Besteuerung der Riester Rente

Anlagen zur Riester Rente bieten unterschiedliche Erträge. Banksparpläne beispielsweise erzielen jährliche Zinserträge, auch mit Rentenversicherungen können Anleger eine garantierte Mindestverzinsung erreichen. Fondsgebundene Rentenversicherungen oder Fondssparpläne hingegen erzielen neben Zinsen auch Fondsausschüttungen, die wieder in den Vertrag investiert werden. Welche Erträge mit den einzelnen Anlageformen zu erzielen sind, zeigt ein Vergleich der Riester-Rente Produkte.


Während der Ansparphase, also so lange Anleger Gelder in den Vertrag investieren, erfolgt grundsätzlich keine Besteuerung der Kapitalerträge. Weder Kursgewinne noch Zinserträge oder Fondsausschüttungen müssen dem Finanzamt angezeigt werden, so dass die Erträge vollumfänglich im Vertrag bleiben. Erst im Alter, bei Auszahlung des Vertrages, sind dann Steuern fällig. Man spricht hierbei von einer nachgelagerter Besteuerung. Die Rentenbeträge, die aus dem Riester Vertrag erzielt werden, werden dabei dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet und versteuert. Sozialabgaben werden lediglich bei Riesterverträgen aus Vermögenswirksamen Leistung oder Betrieblichen Altersvorsorgen erhoben.


Ob und in welcher Höhe Steuern im Alter anfallen, ist jedoch abhängig vom gesamten zu versteuerndem Einkommen sowie der Höhe der dann geltenden Freibeträge. Die Riester Rente ist nachgelagert besteuert und somit zu 100 % Steuerpflichtig. Dabei ist zu beachten, dass die in der Regel die allgemeine Steuerlast im Alter niedriger ist als im aktiven Erwerbsleben. | Jetzt vergleichen


Rentenbeginn

Ziel der Riester Rente ist es, die Vorsorgelücke im Alter zu schließen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Auszahlung der Riester-Rente erst mit dem Eintritt ins Rentenalter möglich. Viele Anleger, die ihren Vertrag heute abschließen, werden ihn daher erst mit dem 65-67. Lebensjahr auszahlen lassen.


Grundsätzlich ist der Rentenbeginn der Riester Rente laut Vertrag aber schon ab dem 60. Lebensjahr möglich. Zu diesem Termin können Anleger dann wählen, ob das gesamte Kapital verrentet wird oder ob ein Betrag von maximal 30% als Sofortzahlung ausgeschüttet werden soll. | Jetzt vergleichen



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