Versicherungsmakler Ratgeber

Versicherungsmakler - Honorarberater - Mehrfachagent - Handelsvertreter

  • © Falko Matte - stock.adobe.com
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Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler ist in der Regel weder Angestellt noch Vertreter einer Versicherungsgesellschaft. Der Versicherungsmakler vermittelt z.B. Versicherungsverträge zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Kunden. Der Versicherungsmakler hat nach dem § 93 HGB die Rechten und Pflichten des Handelsmaklers.


Im Gegensatz zum z.B. Ausschließlichkeitsvermittler, handelt der Versicherungsmakler im Interesse des Kunden und berät den Kunden unabhängig. Die Vergütung des Versicherungsmaklers ist in der Regel Erfolgsabhängig, in den meisten fällen wird die Vergütung durch die Versicherungsgesellschaften entrichtet und ist häufig mit in den Produkten einkalkuliert. | Jetzt vergleichen


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