Wohngebäudeversicherung - Häufig gestellte Fragen

Wohngebäudeversicherung - sinnvoll - welche Risiken sind versichert - Höhe des Beitrages - Feuer-Rohbauversicherung - Aufräumungs- und Abbruchkosten - Kündigung

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Wann ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sinnvoll?

Aufgrund zahlreicher Gefahren, denen eine Immobilie ausgesetzt ist, stellt eine Gebäudeversicherung eine äußerst wichtige und sinnvolle Absicherung für jeden Hausbesitzer dar.


Zu den Absicherungen einer Wohngebäudeversicherung gehören:


Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Hagel oder Sturm. Daher ist eine Wohngebäudeversicherung für Hauseigentümer im Grunde unverzichtbar. Denn kommt es einmal wirklich zu einem Schaden, kann dieser schnell den finanziellen Ruin nach sich ziehen. Davor kann man sich mit einer Wohngebäudeversicherung entsprechend schützen. Bei den Preisen und Leistungen einer Wohngebäudeversicherung gibt es deutliche Unterschiede, daher ist ein Vergleich wichtig und empfehlenswert.  | Jetzt vergleichen


Welche Risiken sind in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Eine vom Hauseigentümer abgeschlossene Wohngebäudeversicherung bietet dem Gebäudebesitzer einen Versicherungsschutz vor folgenden Gefahren:


- Leitungswasser, beispielsweise in Folge eines Rohrbruches. Heizungs- und Wasserrohre sind versichert, außerdem Zuleitungsrohre auf dem Grundstück, die zur Versorgung des Hauses dienen. Auch unvorhergesehene Frostschäden, sowie Nässeschäden durch defekte Rohrsysteme,Wasserbetten oder Aquarien sind in der Regel auch abgedeckt.


- Sturm, ab Windstärke 8, auch eventuelle Folgeschäden, wie ein auf das Gebäude gestürzter Baum, sind mitversichert. Ebenso ist man bei Hagel abgesichert, zum Beispiel bei einem Schaden an der Verglasung durch Eiskörner.


- Feuer, dazu zählen neben dem Hausbrand auch Explosionen und Blitzschläge.


Elementarschäden, sind durch Unwetter hervorgerufene Schäden und müssen durch eine zusätzliche Elementarversicherung abgesichert werden. Als Elementarschäden gelten:


Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsche, und Erdsenkungen. Außerdem Schneedruck und Lawinen.


Auch eine Glasbruchversicherung muss zur Basis- Leistung einer Wohngebäudeversicherung zusätzlich mit abgeschlossen werden. Beide Versicherungen können in der Regel nur in Kombination mit einer Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. | Jetzt vergleichen


Ist es gesetzlich vorgeschrieben eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen?

Eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Absicherung durch eine Wohngebäudeversicherung besteht für Hauseigentümer nicht. Das eigene Haus oder die Wohnung ist für die meisten Menschen aber die größte Geldanlage im Leben. Da sehr viel Geld in der Immobilie steckt, ist es ratsam eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen.


Auch wird immer wieder darüber diskutiert, die Gebäudeversicherung zur Pflichtversicherung zu machen. Beispielsweise durch immer häufiger auftretende Hochwasserschäden. Auf eine verpflichtende Absicherung konnten sich die Gesetzgeber zwar noch nicht einigen, doch in Bayern ist vorgesehen, Soforthilfe- Zahlungen an Geschädigte durch Hochwasser, ab Juli 2019 nur noch zu leisten, wenn diese durch eine entsprechende Versicherung geschützt sind.


Zum Teil wird eine abgeschlossene Wohngebäudeversicherung sogar von kreditgebenden Instituten gefordert und als Bedingung für ein mögliches Darlehen gestellt.


In jedem Fall ist die Wohngebäudeversicherung für Gebäudebesitzer äußerst sinnvoll und sollte vom Hauseigentümer auch ohne gesetzliche Anweisung abgeschlossen werden. | Jetzt vergleichen


Wie berechnet sich die Beitragshöhe der Wohngebäudeversicherung?

Bei der Beitragsberechnung der Wohngebäudeversicherung gibt es zwei unterschiedliche Arten der Berechnung.


Die eine Methode ist eine Berechnung basierend auf der Grundlage des Versicherungswertes 1914. Bei dieser Methode wird bis zum Jahr 1914 zurück gerechnet und ermittelt, wie hoch zu diesem Zeitpunkt die Baukosten für das zu versichernde Gebäude gewesen wären. Zudem wird die Baupreisentwicklung bis zum heutigen Zeitpunkt verfolgt und die Baupreise entsprechend angepasst und berücksichtigt.


Die zweite Berechnungsart erfolgt auf Basis der Wohnfläche, der Ausstattung und der Bauart des Gebäudes. Genau wie bei der ersten Methode handelt es sich auch hierbei um eine sogenannte gleitende Neuwertversicherung, bei der der die Versicherungssumme jedes Jahr den Baukostenentwicklungen angepasst wird. Somit verändern sich jährlich auch die Versicherungsprämien. | Jetzt vergleichen


Was ist eine Feuer-Rohbauversicherung?

Eine Feuer-Rohbauversicherung ist ein Teil der Wohngebäudeversicherung und wird bei Neubauten im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, um das zu versichernde Gebäude bereits vor seiner Fertigstellung zu schützen. Der entsprechende Versicherungsschutz für das Gebäude gilt dann vom Zeitpunkt des Baubeginns an bis zur Fertigstellung des Wohngebäudes, das heißt, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gebäude bezogen werden kann.


Im Anschluss daran, geht der Versicherungsschutz durch die Feuer-Rohbauversicherung automatisch in die Wohngebäudeversicherung über. Die Feuer-Rohbauversicherung richtet sich ausschließlich an Schäden, die durch Feuer verursacht wurden. Dinge wie Sturmschäden, Hagelschäden oder Leitungswasserschäden sind hierbei nicht mit abgedeckt. | Jetzt vergleichen


Warum sind Aufräumungs- und Abbruchkosten so wichtig?

Da der Kostenfaktor bei Aufräumugs- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall nicht zu unterschätzen ist und in unerwartete Höhen steigen kann, ist die Übernahme dieser anfallenden Kosten ebenfalls in der Wohngebäudeversicherung enthalten und wird somit von den Versicherungen übernommen.


Da jedoch bei einem Schadensfall für gewöhnlich nur ein bestimmter prozentualer Anteil der Gesamtversicherungssumme gedeckt ist und dieser häufig nicht ausreichend ist, empfiehlt es sich, hierbei einen genaueren Blick auf die Versicherungsbedingungen zu werfen, um die benötigte, entsprechend höhere Kostenabdeckung zu erhalten. | Jetzt vergleichen


Was ist im Falle eines Schadens zu tun?

Liegt ein Schadensfall vor, so muss der Versicherte diesen unverzüglich und zwar spätestens nach einer Woche, seiner Versicherung melden. Der nächste Schritt lautet "Schadensbegrenzung":


Der Hausbesitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass der entstandene Schaden möglichst gering gehalten und jeder weitere Schaden abgewandt wird. Ist ein Schaden durch Explosion oder Brand entstanden, muss dieser sofort der Feuerwehr gemeldet werden. Einbruch, Diebstahl oder Raub sind unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. | Jetzt vergleichen


Was ist in der Wohngebäudeversicherung nicht versichert?

Dinge, die erst nachträglich einen Platz im Gebäude erhalten, also im Nachhinein eingefügt werden, sind in der Wohngebäudeversicherung nicht berücksichtigt. Es kann sich hierbei beispielsweise um Gegenstände von Mietern handeln, welche diese auf eigene Kosten angeschafft haben. Denkbar wäre zum Beispiel eine vom Mieter angebrachte Markise. Diese wäre dann von der Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers ausgeschlossen.


Auch Rohre außerhalb des versicherten Gebäudes oder Rohre, die unter dem Gebäude verlaufen sind in der Regel erst einmal nicht mit abgedeckt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dies anhand entsprechender Klauseln in den Versicherungsschutz mit einzubeziehen. | Jetzt vergleichen


Welche Zusatzbausteine können in der Wohngebäudeversicherung mitversichert werden?

Als Zusatzbausteine zur regulären Wohngebäudeversicherung können auch wichtige Risiken wie Elementarschäden mitversichert werden. Hierzu zählen sowohl Erdrutsche und Lawinen als auch Erdbeben und Schneedruck. Ein weiterer sinnvoller Zusatzbaustein ist eine Glasversicherung, bei der alle Verglasungen im Gebäude gegen Bruchschäden abgesichert sind. Die Glasversicherung kann besonders für Häuser mit großer Fensterfront interessant sein. | Jetzt vergleichen


Was ist eine ordentliche Kündigung und eine außerordentliche Kündigung bei der Wohngebäudeversicherung?

Bei einer ordentlichen Kündigung, kann sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer, zum Ende der vereinbarten vertraglichen Laufzeit, die abgeschlossene Wohngebäudeversicherung kündigen. Die Kündigung muss schriftlich und mit Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist, zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig.


Kommt es im Rahmen der Wohngebäudeversicherung zu einem Schadensfall, können beide Seiten eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherer die Schadensregulierung übernimmt oder nicht. Die entsprechende Kündigungsfrist beträgt hier einen Monat, gerechnet vom Zeitpunkt der Schadensmitteilung an.


Aber auch bei einer Preiserhöhung oder einer Vertragsänderung zum Nachteil des Versicherten, ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Basiert der Versicherungsvertrag auf dem gleitenden Neuwert des Hauses, sind jährliche Prämienerhöhungen in geringem Maße jedoch üblich und die Versicherung sollte in diesem Fall nicht gekündigt werden.


Auch bei einem Hauskauf kann der Versicherte die Wohngebäudeversicherung außerordentlich kündigen, wenn der Vorbesitzer des Hauses eine entsprechende Versicherung angeschlossen hat. Mit einer Frist von einem Monat, kann der neue Eigentümer die Gebäudeversicherung kündigen. Mit der schriftlichen Bestätigung des Grundbucheintrags setzt die Frist ein. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss der jeweilige Grund immer mitangegeben werden.


Außerdem gilt es darauf zu achten, dass sowohl bei einer ordentlichen, als auch bei einer außerordentlichen Kündigung die neue Wohngebäudeversicherung bereits abgeschlossen worden ist, bevor die alte Gebäudeversicherung gekündigt wird. Da bei einer unterjährigen Kündigung der gezahlte Jahresbeitrag vom Versicherer häufig nicht erstattet wird, macht durchaus Sinn die bestehende Versicherung erst zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen und in aller Ruhe nach einer passenden Wohngebäudeversicherung zu suchen. | Jetzt vergleichen