Wohngebäudeversicherung Ratgeber

Wohngebäudeversicherung - Versicherungssumme 1914 - Versicherte Gefahren - Elementarschäden - Anbauten - Zu- und Ableitungen - Aufräumungskosten

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Versicherungssumme 1914

Der Begriff Versicherungssumme/- Wert 1914, gelegentlich auch 1914er Wert genannt, ist ein Begriff aus der Versicherungswirtschaft, der zur Berechnung des Wertes des zu versichernden Gebäudes genutzt wird. Der Wert der Immobilie, die der Police der Wohngebäudeversicherung zugrunde liegt, muss genau bestimmt werden, nicht zuletzt um die Versicherungsprämie festlegen zu können.


Der Wert 1914 berechnet sich einfach mit der Formel: Neubauwert (€) geteilt durch den Baupreisindex. Der Wert wird jährlich angepasst, um eine Unterversicherung auszuschließen. Mit 1914 ist das Jahr 1914 gemeint. Das Jahr 1914 wurde als feste, aber fiktive Grundlage gewählt, weil es als das letzte Jahr in Deutschland gilt, in der die goldgedeckte Währung vor den Turbulenzen der darauf folgenden Jahre und Jahrzehnte noch als stabil galt. Mit dieser einheitlichen Grundlage werden der Gebäudewert, die Prämie und die auszubezahlende Versicherungssumme berechnet. Sofern der Wert 1914 richtig ermittelt wurde, hat dieses Verfahren zur Wertermittlung den Vorteil, dass sich die Versicherungssumme jährlich den steigenden Kosten anpasst. | Jetzt vergleichen


Versicherte Gefahren

Generell deckt die Wohngebäudeversicherung Risiken ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Explosion am versicherten Gebäude, sowie den fest verbundenen Teilen und dem Gebäudezubehör entstehen können. Auch eine Glasversicherung kann in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden. Die versicherten Gefahren werden in den jeweiligen Versicherungsbedingungen genauer definiert.


So kann der Leitungswasserschutz je nach Vereinbarung auch Aquarien, Sprinkleranlagen und Wasserbetten umfassen. Spritzwasser oder Reinigungswasserschäden im Sanitärbereich, werden von der Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt. Auch vor den finanziellen Folgen von Grund- und Hochwasserschäden bietet die Versicherung keinen Schutz. Der Feuerschutz umfasst Schäden, die durch einen Brand, eine Explosion, einen Blitzeinschlag oder durch den Absturz bemannter Flugkörper ausgelöst werden. In der Regel werden grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht versichert oder Leistungen gekürzt. | Jetzt vergleichen


Elementarschäden

Der Begriff Elementarschäden bezeichnet vor dem Hintergrund der Wohngebäudeversicherung Schäden an der Immobilie, die durch die natürlichen Elemente hervorgerufen werden. Dazu gehören Schnee- und Eislawinen, Schneedruck (Belastung eines Daches bei starken anhaltendem Schneefall), Überschwemmungen und Rückstau nach langen, starken Niederschlägen, Erdrutsch und Erdsenkungen, die durch eine Auswaschung natürlicher Hohlräume oder eine Absenkung des Erdreichs ausgelöst werden können oder auch nach Erdbeben.


Die Standardbedingungen einer Wohngebäudeversicherung decken in der Regel die Elementarschäden nicht ab. Durch eine entsprechende Vereinbarung kann der Versicherungsschutz jedoch einzelne oder alle Elementarschäden mit umfassen. | Jetzt vergleichen


Anbauten

Die Wohngebäudeversicherung deckt alle vereinbarten Schäden ab, die sich an der in der Versicherungspolice bezeichneten Immobilie ergeben. Das Gebäude wird dabei genau definiert. Nimmt der Eigentümer der versicherten Immobilie Umbaumaßnahmen vor oder plant er Anbauten an das versicherte Gebäude, muss er diese Veränderungen unverzüglich dem Versicherer aufzeigen.


Versäumt der Eigentümer die Änderungsmeldung, kann der Versicherungsschutz im Schadensfall schlimmstenfalls für die gesamte Immobilie erlöschen. Der Grund ist, dass Um- oder Anbauten den Wert des Gebäudes erhöhen. Im Schadensfall droht dadurch eine Unterversicherung, wenn die Deckungssumme zu niedrig angesetzt ist. Daher kürzen oder verweigern Versicherungen in solchen Fällen die Leistungen. | Jetzt vergleichen


Selbstbeteiligung (SB)

Wie bei den meisten Versicherungen kann der Versicherungsnehmer auch beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung entscheiden, ob er sie mit oder ohne Selbstbeteiligung (SB) wünscht. Bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung übernimmt der Versicherte im Schadensfall einen Teil der entstehenden Kosten selbst. Die Versicherung zahlt dann nur die finanziellen Folgen, die den Selbstbeteiligungsbetrag überschreiten.


Die Höhe der Selbstbeteiligung bei einer Wohngebäudeversicherung wird zwischen dem Versicherten und dem Versicherer vereinbart. Je höher die als Selbstbeteiligung vereinbarte Summe ausfällt, desto günstiger ist die Versicherungsprämie, die der Versicherungsnehmer jährlich zu begleichen hat. | Jetzt vergleichen


Zu- und Ableitungsrohre

Schäden an den Zu- und Ableitungsrohren, die zur Wasserversorgung und zur Abwasserentsorgung der in der Versicherungspolice bezeichneten Immobilie dienen, gehören je nach den genauen Versicherungsvereinbarungen nicht unbedingt zu den Leitungsschäden, die mit einer Wohngebäudeversicherung immer abgedeckt sind. Es ist deshalb ratsam, einen die Zu- und Ableitungsrohre betreffenden Passus in die Versicherungsbedingungen mit aufzunehmen.


Besonders wichtig ist dabei die Frage, ob auch Leitungsrohre außerhalb des versicherten Grundstücks unter den Versicherungsschutz fallen, die im Schadensfall durchaus ein finanzielles Risiko für den Immobilienbesitzer darstellen können. Auch die Regenwasserleitungen, wie Dachrinnen, zählen zu den Ableitungsrohren. | Jetzt vergleichen


Dekontamination des Erdreichs

Wurde durch einen Schadensfall das Erdreich kontaminiert, das die Immobilie umgibt, kann eine Entsorgung des mit Schadstoffen belasteten Erdreichs erforderlich sein und auch behördlich angeordnet werden. In der Regel deckt eine Wohngebäudeversicherung die Dekontamination und Entsorgung des Erdreichs mit ab. Darunter fallen auch die Kosten für die Untersuchung des Erdreichs und für die Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadensfall.


Die Verseuchung des Erdreichs muss sich jedoch zweifelsfrei auf einen versicherten Schadensfall zurückführen lassen. Die Bestimmung der Kosten, die im Rahmen einer Dekontamination notwendig sind, unterscheidet sich in den Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherer erheblich. Die Kosten einer Dekontamination können sehr hoch ausfallen, daher sollte auf die Mitversicherung möglichst nicht verzichtet werden. | Jetzt vergleichen


Aufräumungskosten /Abbruchkosten

Mit den Aufräumungs- und Abbruchkosten sind im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung die Kosten gemeint, die nach einem Schadensfall an einer versicherten Immobilie für die Beseitigung der beschädigten Gebäudeteile aufgebracht werden müssen. Dazu können auch Abbrucharbeiten gehören. Ein Passus zu den im Einzelfall erheblichen Aufräumungs- und Abbruchkosten sollte auf jeden Fall in den Versicherungsbedingungen mit vereinbart werden.


Die Höhe der Erstattung der Kosten, die im Schadensfall für die Aufräumungs- und Abbruchkosten anfallen, wird von den einzelnen Versicherern entsprechend der Versicherungsbedingungen sehr unterschiedlich geregelt. | Jetzt vergleichen