Bei der Regelversorgung handelt sich um Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung oft nur teilweise abdeckt. Üblicherweise redet man hier von Wurzelbehandlungen, Kronen (keine besonderen) und andere, die der Genesung der Zähne beitragen. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt dann ein Großteil von dem, was die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt, hier wird in der Regel das Bonusheft nicht berücksichtigt. | Jetzt vergleichen
Hier eignet sich eine Zusatzversicherung sehr, da die gesetzlichen Krankenversicherungen einen Befundbezogenen Festzuschuss zahlt der die Kosten des Implantates nicht deckt. Sinnvoll ist eine Zusatzversicherung vor allem bei Risiken für Parodontose, wurzelbehandelte Zähne, viele Füllungen und schon vorhandene Kronen und Brücken. Sinnvoll ist auch, die Zusatzversicherung abzuschließen, bevor die oben genannten Schäden sich ausbreiten. | Jetzt vergleichen
Kronen sind sehr kostenaufwändig; das wird am meisten dann zum Verhängnis, wenn man nicht regelmäßig die Kontrolluntersuchungen besucht hat, denn die gesetzliche Krankenersicherung nur Ermäßigungen, wenn das Bonusheft vollständig geführt ist. Aber selbst wenn dies der Fall ist, bleibt meistens ein hoher Kostenanteil an dem Patient hängen. Auch hier kann man spezielle Verträge bei der Zahnzusatzversicherung abschließen und hohe Eigenanteile vermindern. | Jetzt vergleichen
Hier ist es ähnlich wie bei den Kronen, es werden anhand des Bonusheftes Ermäßigungen ermittelt, die allerdings nicht bis 100 % reichen. Die Eigenanteile können dann ebenfalls über eine Zusatzversicherung vermindert werden. | Jetzt vergleichen
Die Krankenkasse zählt Inlays nicht zu dem Zahnersatz, sondern zu den Füllungen. Bekannterweise bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung keine aufwändigen Füllungen, sondern meistens nur Amalgam. Da Amalgam allerdings unästhetisch ist und auch nicht unbedingt gesund, möchten die meisten Patienten eine andere Füllung, in der Regel Inlays. Da diese 10-15 Jahre halten, sind sie auch teuer. Eine Zusatzversicherung übernimmt meistens bis zu 85 % der Kosten, sodass der Eigenanteil vergleichsweise gering bleibt. | Jetzt vergleichen
Da es sich bei Onlays um eine Art Inlays handelt, werden auch diese von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Bei Zahnzusatzversicherungen beinhaltet meist eine Inlay- auch eine Onlaybehandlung mit bis zu 85 % der Kostenübernahme. | Jetzt vergleichen
Das würde bedeuten, dass die Leistung stetig begrenzt ist und nur Jahr für Jahr steigt. Ein Beispiel: Eine Versicherung hat eine Zahnstaffel, im ersten Jahr ist die Summe der Kostenbehandlungen auf 300 Euro begrenzt, im zweiten Jahr auf 500, im dritten auf 800. Geeigneter ist, wenn die Zusatzversicherung direkt die Leistungen ohne Summenbegrenzung übernimmt. Hier sollte man sich vorher gründlich informieren und eventuell eine höherwertige Versicherung abschließen. | Jetzt vergleichen
Das Entfernen des Zahnsteines wird, wenn es nicht mehr als einmal pro Jahr erfolgt, von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Allerdings ist diese Behandlung allein nicht effektiv, es empfiehlt sich, öfter auch eine richtige, professionelle Zahnreinigung machen zu lassen. Hier werden die Zähne mit einer speziellen Substanz aufpoliert, was natürlich die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt. Auch hier können Zahnzusatzversicherungen Wunder bewirken; viele Zusatzversicherungen geben einen Zuschuss von 100 %, wenn die Prophylaxe notwendig ist, kann man sie sogar unbegrenzt in Anspruch nehmen. | Jetzt vergleichen
Warum lohnt es sich eine Zahnzusatzversicherung abzuschliessen?
Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung bei Kieferorthopädie ?
Was bedeutet Zahnstaffel bzw. Summenberenzung?
Ist ein Heil und Kostenplan zwingend notwendig ?
Gibt es Wartezeiten beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ?
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